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Zusammenarbeit · Verträge

Vertragsmodelle: wer das Risiko trägt, steht vor der ersten Zeile Code

Vier Vertragsformen deckt unsere Arbeit ab, und jede verschiebt das Risiko an eine andere Stelle. Diese Seite sagt, welche Form zu welchem Vorhaben passt, wer darin für das Ergebnis haftet, wodurch eine Abnahme ausgelöst wird und was Sie bei einer Kündigung mitnehmen. Beträge stehen hier keine — die nennt die Seite Preise.

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Vertragsformen, aus denen wir wählen
30+
abgeschlossene Projekte als Erfahrungsgrundlage
10+
Jahre am deutschen Markt
SEODACH KI-Berater
online · antwortet sofort

Hallo! Ich bin der KI-Berater von SEODACH. Erzählen Sie kurz, wo es in Ihrem Unternehmen hakt, und ich skizziere Ihnen einen Plan.

  • Leistungsbeschreibung vor Preis

    Was zum Leistungspaket gehört und was bewusst draußen bleibt, ist Teil des Vertrags — nicht des Smalltalks beim Kaffee.

  • Die Haftung steckt im Modell

    Werkvertrag heißt: wir schulden ein Ergebnis. Dienstvertrag heißt: wir schulden sorgfältige Arbeit. Beides ist ehrlich, aber nicht dasselbe.

  • Weisungen bei unserem Projektleiter

    Planung und Weisungen liegen bei unserem Projektleiter. Sie beauftragen ein abgegrenztes Leistungspaket, keine Arbeitszeit.

Was beim Unterschreiben regelmäßig schiefgeht

Diese vier Sätze kommen von Auftraggebern, die schon einmal einen IT-Vertrag unterschrieben haben und es bereut haben. Kein einziger davon ist ein Technikproblem.

Das Angebot ist eine Seite lang

Drei Zeilen Leistung, eine Summe, ein Termin. Was dort nicht steht, ist später nicht vereinbart — und was nicht vereinbart ist, wird zum Nachtrag mit eigener Rechnung.

Bezahlt wird Zeit, erwartet wird ein Ergebnis

Unterschrieben wurde ein Dienstvertrag, im Kopf des Auftraggebers stand ein fertiges System. Am Monatsende liegt ein Stundenzettel auf dem Tisch, und der Streit fängt an.

Über die Rechte hat nie jemand geredet

Wem der Quellcode gehört, wer die Zugänge hält und wer das Ergebnis weiterverwenden darf, fällt erst auf, wenn der Anbieter gewechselt werden soll.

Der Ausstieg ist nicht geregelt

Kündigen will man, wenn es schlecht läuft. Steht im Vertrag nicht, was dann abgerechnet und was übergeben wird, verhandelt man genau im ungünstigsten Moment.

Vier Formen

Vier Vertragsformen und was jede für Sie bedeutet

Die Form wählen wir nach dem Vorhaben, nicht nach Gewohnheit. Entscheidend ist eine einzige Frage: Lässt sich das Ergebnis vorher so beschreiben, dass man es abnehmen kann?

01

Werkvertrag mit Abnahme

Die Regelform für ein abgegrenztes Leistungspaket — eine Fachanwendung, eine Automatisierung, ein Modul. Wir schulden das beschriebene Ergebnis, nicht die aufgewendete Zeit. Grundlage sind Leistungsbeschreibung und Abnahmekriterien; erfüllt das Werk sie nicht, ist es nicht fertig, egal wie viele Stunden darin stecken.

02

Dienstvertrag für Betrieb und Begleitung

Nach dem Produktivstart ändert sich der Gegenstand: Pflege, Überwachung, Störungsannahme und laufende Beratung haben keinen Endzustand, den man abnehmen könnte. Hier schulden wir sorgfältige Leistung mit vereinbarter Reaktionszeit und einem Umfang pro Monat — und sagen das so, statt eine Abnahme zu versprechen, die es nicht gibt.

03

Festpreis nach bezahlter Analyse

Einen Festpreis nennen wir, wenn der Umfang aufgenommen ist, und nicht vorher. Dafür steht am Anfang eine kurze, bezahlte Analyse mit einem Dokument als Ergebnis — das bleibt Ihnen auch dann, wenn Sie danach mit jemand anderem weiterarbeiten. Im Festpreis steckt das Mengenrisiko, das wir übernehmen; deshalb liegt er über einer Abrechnung nach Aufwand.

04

Stundenkontingent für Weiterentwicklung

Läuft die Lösung und kommen kleine Änderungen aus dem Alltag, lohnt kein eigener Vertrag pro Wunsch. Dann vereinbaren wir ein Kontingent, das Sie abrufen: priorisiert wird von Ihnen, geplant und zugeteilt wird bei unserem Projektleiter. Abgerechnet wird nach Verbrauch, mit Nachweis und Restübersicht zum Monatsende.

05

Rahmenvertrag und Einzelauftrag

Bei mehreren Vorhaben über das Jahr steht das Kaufmännische einmal im Rahmenvertrag: Haftung, Geheimhaltung, Fristen, Datenschutz. Jedes Vorhaben bekommt danach nur noch einen kurzen Einzelauftrag mit Umfang, Kriterien und Preis — und keine Verhandlung fängt wieder bei null an.

06

Was wir nicht anbieten

Arbeit nach Weisung Ihrer Führungskräfte in Ihren Räumen gehört nicht zu unserem Angebot: dafür braucht es eine behördliche Erlaubnis, die wir nicht haben, und wir verkaufen diese Form auch nicht unter einem freundlicheren Namen. Was wir übernehmen, ist immer ein abgegrenztes Leistungspaket mit Abnahmekriterien.

Mangel oder Änderungswunsch — wo die Grenze verläuft

Der häufigste Streit im Werkvertrag ist nicht „fertig oder nicht fertig“, sondern „Nachbesserung oder Nachtrag“. Deshalb steht die Grenze bei uns im Vertrag und nicht hinterher zur Debatte.

Was als Mangel gilt

Ein Mangel ist die Abweichung von dem, was vereinbart wurde: Das Kriterium steht im Vertrag, die Prüfung an Ihren Daten ergibt ein Nein. Dann liefern wir nach — ohne neue Rechnung und ohne Diskussion über Geschmack.

Was ein Änderungswunsch ist

Alles, was im Vertrag nicht steht, auch wenn es vernünftig ist. Solche Wünsche bewerten wir schriftlich mit Aufwand, Termin- und Preisfolge; Sie entscheiden dann, ob er in die laufende Stufe geht, in die nächste oder gar nicht.

Teilabnahme und was sie auslöst

Fertige Ausbaustufen nehmen Sie einzeln ab, statt auf das Ganze zu warten. Eine Teilabnahme stellt die Rate dieser Stufe fällig und setzt die Gewährleistungsfrist für sie in Gang — beides steht vorher im Zahlungsplan.

Was ohne Abnahme nicht passiert

Eine stillschweigende Abnahme durch Zeitablauf vereinbaren wir nicht. Solange kein Protokoll vorliegt, ist die Stufe offen; offene Punkte bekommen einen Verantwortlichen und eine Frist, keine freundliche E-Mail.

Zahlung in Etappen, gegen Ergebnis statt gegen Versprechen

Der Zahlungsplan gehört ins Angebot, nicht ins Kleingedruckte. Die Aufteilung unten ist die übliche; sie verschiebt sich mit Zahl und Größe der Ausbaustufen und steht am Ende so im Einzelvertrag, wie Sie ihn unterschreiben.

  1. Rate 0 — die Analyse

    Aufnahme der Abläufe und Leistungsbeschreibung werden getrennt beauftragt und bezahlt. Ergebnis ist ein Dokument, mit dem Sie Angebote vergleichen können — auch unseres. Wer diesen Teil kostenlos macht, holt ihn später über den Umfang zurück.

  2. 30 % bei Auftragserteilung

    Mit der Unterschrift wird die erste Rate fällig. Dafür steht ab diesem Tag eine Person mit Namen auf dem Vorhaben, der Zahlungsplan ist festgeschrieben, und der Umfang ist nicht mehr beweglich: Änderungen laufen ab hier über die schriftliche Bewertung.

  3. 40 % zur Zwischenabnahme

    Die erste arbeitende Version wird an Ihren Daten geprüft, gegen die vorher geschriebenen Kriterien, mit Protokoll. Erst das Protokoll stellt die Rate fällig. Bleiben Punkte offen, bleibt auch die Rate offen.

  4. 30 % nach der Endabnahme

    Zur letzten Rate gehören Dokumentation, Zugänge auf Ihren Namen und die Einweisung Ihrer Leute am echten Fall. Rechnungen sind nach unseren Geschäftsbedingungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen; derselbe Abschnitt regelt, was bei Verzug gilt.

Rechte, Zugänge und der Ausstieg

Diese drei Punkte prüfen Einkauf und Geschäftsführung zuerst. Hier stehen sie offen — samt der Stelle, an der unsere Geschäftsbedingungen strenger sind, als Sie vielleicht annehmen.

Zugänge, Domain und Ihr Datenbestand

Domain, Zugänge und Ihr Datenbestand laufen auf Ihren Namen. Material, das Sie uns geben, bleibt Ihr Eigentum. Zur Übergabe gehört die Dokumentation, mit der ein anderer Betrieb weiterarbeiten kann.

Quellcode: bitte vorher klären

Nach unseren Geschäftsbedingungen bleiben die erstellten Werke bei uns, und eine Übertragung wird einzeln vereinbart. Brauchen Sie den Quellcode — weil eine Ausschreibung ihn verlangt oder weil Sie später selbst betreiben wollen —, schreiben wir das in den Vertrag, bevor Sie unterschreiben. Fragen Sie danach, statt es zu vermuten.

Kündigung: abgerechnet und übergeben

Bei einer Kündigung wird abgerechnet, was abgenommen ist; der laufende, nicht abgenommene Teil wird nach Aufwand abgerechnet und nicht als fertiges Werk. Mitnehmen können Sie alles, was auf Ihren Namen läuft, dazu Ihren Datenbestand in einem maschinenlesbaren Format.

Häufige Fragen

Fragen zu Verträgen und Haftung

Welche Vertragsform schlagen Sie bei einem neuen Vorhaben vor?

In der Regel einen Werkvertrag über ein abgegrenztes Leistungspaket, weil darin beide Seiten wissen, was „fertig“ heißt. Ungeeignet ist er, wenn sich das Ziel erst beim Arbeiten zeigt — dann ist die bezahlte Analyse der erste Auftrag, und der Werkvertrag folgt auf ihr Ergebnis. Für Betrieb und laufende Pflege bleibt es beim Dienstvertrag, weil es dort keinen Endzustand gibt.

Warum nennen Sie den Festpreis nicht schon im Erstgespräch?

Weil jede Zahl vor der Aufnahme der Abläufe geraten wäre, und geratene Zahlen holt man im Projekt über den Umfang zurück. Nach dem Erstgespräch bekommen Sie eine Einschätzung mit Spanne, nach der Analyse einen Festpreis, der im Vertrag steht. Wie unsere Preise aufgebaut sind und was pauschal läuft, zeigt die Seite Preise.

Wer haftet, wenn die Lösung einen Fehler hat?

Innerhalb der vereinbarten Leistung wir: ein Mangel ist die Abweichung von den Kriterien, und wir liefern nach. Für Schäden gilt die Haftungsregel unserer Geschäftsbedingungen. Fällt ein Fremdsystem aus — Bank, Warenwirtschaft, die Schnittstelle eines Dritten —, legen wir vorher fest, wie dann weitergearbeitet wird. Was eine Versicherung oder ein Zertifikat zusichern würde, haben wir nicht und behaupten wir auch nicht.

Können wir mit einem kleinen Auftrag anfangen?

Ja, und das ist der häufigste Einstieg: eine Ausbaustufe mit eigener Abnahme und eigener Rate. Fällt das Ergebnis durch, ist der Schaden eine Stufe groß und nicht ein Jahresbudget. Für Folgeaufträge legt ein Rahmenvertrag das Kaufmännische dann einmalig fest, und die nächste Stufe braucht nur noch einen Einzelauftrag.

Was passiert, wenn wir mitten im Projekt kündigen?

Abgerechnet wird, was abgenommen ist, dazu die Arbeit der laufenden Stufe nach Aufwand, soweit sie Ihnen übergeben wird. Übergeben wird in Textform: Stand der Arbeit, Zugänge, Datenbestand, Dokumentation. Beides steht im Vertrag und liegt nicht in unserem Ermessen — eine Kündigung soll Sie nicht teurer zu stehen kommen als das Weitermachen.

Verlangen Sie eine Mindestlaufzeit oder eine Vertragsstrafe?

Beim Werkvertrag nein: Die Leistung ist das Paket, danach sind Sie frei. Beim Betrieb gibt es eine Laufzeit und eine Kündigungsfrist, weil wir dafür Bereitschaft vorhalten; beide stehen im Angebot, bevor Sie zusagen. Eine Vertragsstrafe vereinbaren wir nur, wenn ein Termin für Sie geschäftskritisch ist — und dann in beide Richtungen.

Wir müssen den Vertrag intern prüfen lassen. Was bekommen wir dafür?

Leistungsbeschreibung mit Abnahmekriterien, Zahlungsplan, eine Vertraulichkeitsvereinbarung und — wenn personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeitet werden — einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit seinen Anlagen. Das Paket geht vor der Unterschrift an Sie, damit Einkauf, Datenschutz und Geschäftsführung parallel lesen können. Eine Rechtsberatung ist es nicht: was in Ihrem Haus zusätzlich gilt, prüft Ihre Seite.

Reden wir über die Form, bevor wir über den Preis reden

Ein Gespräch, kostenfrei und ohne Unterlagen: Sie beschreiben das Vorhaben, wir sagen, welche Vertragsform dazu passt, was sich daran abnehmen lässt und was zuerst in eine Analyse gehört.

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