Was ist ein Freelancer?
Ein Freelancer arbeitet auf Auftragsbasis statt im Arbeitsvertrag. Bedeutung, Unterschied zum Freiberufler, Steuern und Scheinselbständigkeit.
Oleksandr Grygoriev · Aktualisiert:
- Anforderungen
- Prototyp
- Entwicklung
- Auslieferung
- Betrieb
Inhaltsverzeichnis
Ein Freelancer ist eine selbständig arbeitende Person, die Aufträge für mehrere Kunden erledigt – ohne Arbeitsvertrag, ohne festes Gehalt und ohne Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers. Bezahlt wird nach Auftrag, Stunde oder Tag; das Risiko, dass ein Auftrag ausbleibt, trägt die Person selbst.
Das deutsche Recht kennt das Wort nicht. „Freelancer“ ist ein Sammelbegriff aus dem Englischen für freie Mitarbeit. Rechtlich steht dahinter immer eine Selbständigkeit – entweder als Freiberufler oder als Gewerbetreibender.
Dieser Beitrag erklärt Grundlagen und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Freelancer: Bedeutung und Wortherkunft
Der Ausdruck geht auf den „free lance“ zurück, den ungebundenen Lanzenträger, der seine Dienste gegen Bezahlung anbot. Übertragen auf die Arbeitswelt heißt das: Die Fähigkeit wird projektweise verkauft, nicht die Verfügbarkeit auf Dauer.
Drei Merkmale beschreiben die Rolle im Alltag:
- Mehrere Auftraggeber. Wer dauerhaft nur für einen Kunden arbeitet, bewegt sich auf eine Grenze zu, die weiter unten beschrieben ist.
- Eigene Mittel und eigene Zeiteinteilung. Rechner, Software, Arbeitsort und Arbeitszeit bestimmt die Person selbst, soweit der Auftrag es zulässt.
- Vergütung gegen Rechnung. Es gibt keine Lohnabrechnung, sondern eine Rechnung mit Umsatzsteuer oder einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.
Freelancer, Freiberufler, Gewerbetreibender
Die drei Begriffe werden im Gespräch vermischt, bedeuten aber nicht dasselbe:
| Begriff | Was er beschreibt | Folge |
|---|---|---|
| Freelancer | Arbeitsform: freie Mitarbeit auf Auftragsbasis | kein eigener Rechtsstatus |
| Freiberufler | Steuerliche Einordnung bestimmter Berufe, etwa Ärztin, Anwalt, Ingenieurin, Journalist | keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer, Einnahmen-Überschuss-Rechnung |
| Gewerbetreibender | Alle übrigen selbständigen Tätigkeiten | Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer ab dem Freibetrag, Mitgliedschaft in der Kammer |
In der IT verläuft die Grenze unscharf: Entwicklung mit konzeptionellem Anteil wird häufig als ingenieurähnliche und damit freiberufliche Tätigkeit eingeordnet, reine Umsetzung oder Handel mit Software eher als Gewerbe. Entschieden wird das vom Finanzamt im Einzelfall, nicht von der Berufsbezeichnung auf der Website.
Unterschied zur Anstellung
| Merkmal | Freelancer | Angestellte Person |
|---|---|---|
| Grundlage | Dienst- oder Werkvertrag je Auftrag | Arbeitsvertrag |
| Weisungen | nur zum Inhalt des Auftrags | zu Inhalt, Zeit und Ort der Arbeit |
| Bezahlung | Honorar gegen Rechnung | Gehalt mit Lohnabrechnung |
| Sozialabgaben | trägt die Person selbst | Arbeitgeber und Beschäftigte je zur Hälfte |
| Urlaub, Krankengeld, Kündigungsschutz | nein | ja |
| Auftragsrisiko | bei der Person | beim Unternehmen |
Die Zeile „Weisungen“ ist die wichtigste. Sie entscheidet im Zweifel darüber, ob eine Zusammenarbeit wirklich selbständig ist – unabhängig davon, was im Vertrag steht.
Scheinselbständigkeit: die wichtigste Grenze
Von Scheinselbständigkeit spricht man, wenn jemand formal als Selbständiger abrechnet, tatsächlich aber wie eine angestellte Person arbeitet. Die Deutsche Rentenversicherung prüft das anhand des Gesamtbildes. Häufig herangezogene Anzeichen:
- Arbeit im Wesentlichen für einen einzigen Auftraggeber über einen langen Zeitraum.
- Feste Arbeitszeiten, Anwesenheitspflicht, Teilnahme an internen Besprechungen wie Beschäftigte.
- Weisungen zu einzelnen Aufgaben statt zu einem beauftragten Ergebnis.
- Nutzung der Arbeitsmittel und E-Mail-Adresse des Auftraggebers, Auftritt nach außen als Teil des Unternehmens.
- Kein eigener Marktauftritt, keine eigenen Beschäftigten, keine Vertretung bei Ausfall.
Die Folgen treffen vor allem den Auftraggeber: Sozialversicherungsbeiträge werden rückwirkend nachgefordert, dazu kommen Säumniszuschläge und steuerliche Korrekturen. Klarheit vorab schafft das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung, das beide Seiten beantragen können.
Steuern, Versicherung, Absicherung
- Einkommensteuer auf den Gewinn, meist über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt.
- Umsatzsteuer auf Honorare, mit Vorsteuerabzug; unterhalb der Umsatzgrenzen ist die Kleinunternehmerregelung möglich.
- Gewerbesteuer nur bei gewerblicher Einordnung und erst oberhalb des Freibetrags.
- Krankenversicherung freiwillig gesetzlich oder privat, der Beitrag wird vollständig selbst getragen.
- Rentenversicherung grundsätzlich freiwillig, für einzelne Gruppen – etwa Lehrende und Pflegekräfte – aber verpflichtend.
- Berufliche Haftung über eine eigene Versicherung; im Vertrag wird oft ein Nachweis verlangt.
Honorar und Vertrag
Abgerechnet wird nach Stunde, Tag oder Festpreis. Der Satz liegt über dem Gehalt einer vergleichbaren Anstellung, weil er Ausfallzeiten, Werkzeuge, Versicherungen, Weiterbildung und die Zeit für Angebote mitträgt. Marktzahlen und die Einflussgrößen dahinter stehen auf der Seite Entwickler-Stundensatz.
Vertraglich sind zwei Formen üblich: ein Werkvertrag über ein beschreibbares Ergebnis oder ein Dienstvertrag über eine Tätigkeit. Welche Form wann passt, vergleicht die Seite Werkvertrag oder Dienstvertrag. Ergänzend gehören in den Auftrag: Nutzungsrechte am Ergebnis, Vertraulichkeit, bei personenbezogenen Daten ein Auftragsverarbeitungsvertrag und eine Regelung zur Übergabe.
Typische Bereiche in der IT
Häufig als freie Mitarbeit vergeben werden Softwareentwicklung, Gestaltung und Benutzerführung, Texte und Übersetzung, Datenanalyse, Projektleitung und Systemadministration. Gesucht wird meist nach Stack: Frontend mit Vue oder React, Backend mit PHP oder Java, Pflege einer WordPress-Installation, Arbeiten an einem Shopsystem.
Je spezieller die Technik, desto kürzer der Auftrag – und desto wichtiger die Frage, wer das Ergebnis danach pflegt.
In der Praxis: was Auftraggeber vorher klären
Fünf Punkte, die Streit und Nachforderungen vermeiden:
- Auftrag statt Stellenersatz. Beschrieben wird ein Ergebnis mit Abnahmekriterien, keine Anwesenheit.
- Selbständigkeit belegbar. Eigene Betriebsmittel, weitere Kunden, eigener Marktauftritt – im Zweifel das Statusfeststellungsverfahren.
- Vertretung geklärt. Was passiert bei Krankheit oder Absage? Eine Einzelperson hat keine Vertretung, ein Dienstleister schon.
- Übergabe mitbeauftragt. Dokumentation, Zugänge und Quellen gehören in den Leistungsumfang, nicht in die letzte Woche.
- Rechte schriftlich. Nutzungsrechte am Ergebnis und enthaltene Fremdbestandteile stehen im Angebot.
Wer dieselbe Aufgabe statt an eine Einzelperson an eine Gesellschaft vergeben will – mit Vertretung, Gegenlesen des Codes und Haftung für das Ergebnis –, findet die Rahmenbedingungen auf der Seite Entwickler für eine Aufgabe beauftragen.
Häufige Fragen
Was macht ein Freelancer?
Er oder sie erledigt Aufträge für mehrere Kunden auf eigene Rechnung – im IT-Umfeld etwa Entwicklung, Gestaltung, Datenarbeit oder Projektleitung, jeweils zeitlich begrenzt.
Was ist der Unterschied zwischen Freelancer und Freiberufler?
„Freelancer“ beschreibt die Arbeitsform, „Freiberufler“ die steuerliche Einordnung bestimmter Berufe. Ein Freelancer kann freiberuflich oder gewerblich tätig sein.
Braucht ein Freelancer eine Gewerbeanmeldung?
Nur bei gewerblicher Tätigkeit. Wer zu den freien Berufen zählt, meldet kein Gewerbe an, muss sich aber beim Finanzamt anmelden.
Wie viel verdient ein Freelancer?
Das hängt von Erfahrung, Fachgebiet und Auslastung ab. Der Satz muss Ausfallzeiten, Versicherungen und Werkzeuge mittragen und liegt deshalb über dem Stundenlohn einer Anstellung.
Wann liegt Scheinselbständigkeit vor?
Wenn das Gesamtbild einer Anstellung entspricht: ein Auftraggeber auf Dauer, Weisungen zu Zeit und Ort, Eingliederung in die Abläufe, kein eigenes Unternehmerrisiko.
Wer haftet für Fehler eines Freelancers?
Zunächst die beauftragte Person selbst, im Rahmen des Vertrags und ihrer Versicherung. Bei einer Einzelperson ist die Haftungsmasse dabei begrenzt: Sie reicht so weit, wie die vereinbarte Haftung und die Deckungssumme der Berufshaftpflicht tragen.
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