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KIEU AI ActSchulung

KI-Kompetenzpflicht nach EU AI Act: Wer muss Mitarbeiter schulen?

Was Artikel 4 verlangt, wen er betrifft und wie Sie die Schulung dokumentieren

Oleksandr Grygoriev
Geschäftsführer, SEODACH Solutions GmbH
  • 10 Min. Lesezeit
  • 10 Abschnitte
KI-Kompetenzpflicht nach EU AI Act: Wer muss Mitarbeiter schulen?
Inhaltsverzeichnis
  1. Ist KI-Schulung Pflicht? Was Art. 4 AI Act wörtlich verlangt
  2. Seit wann die KI-Kompetenzpflicht gilt
  3. Wen die Pflicht zur KI-Schulung für Mitarbeiter betrifft
  4. Was „ausreichende KI-Kompetenz“ je Rolle bedeutet
  5. Wie Sie die KI-Schulung dokumentieren
  6. Checkliste: KI-Kompetenz in sechs Schritten
  7. Was passiert, wenn Sie nichts tun?
  8. Typische Fehler bei der Umsetzung
  9. Wie wir KI-Schulungen aufbauen
  10. Häufige Fragen

Ist eine KI-Schulung Pflicht? Für die meisten Unternehmen in der EU lautet die Antwort seit dem 2. Februar 2025: ja, in irgendeiner Form. Artikel 4 der EU-KI-Verordnung, des sogenannten AI Act, verlangt von allen Firmen, die KI-Systeme anbieten oder beruflich einsetzen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Eine Stundenzahl, einen Lehrplan oder ein Zertifikat schreibt das Gesetz nicht vor. Genau deshalb sind viele Geschäftsführer unsicher, was sie konkret tun müssen.

In diesem Beitrag lesen Sie, was Artikel 4 wörtlich sagt, wen die KI-Kompetenzpflicht trifft, wie ein Schulungsplan nach Rollen aussehen kann und wie Sie das Ganze so dokumentieren, dass Sie bei einer Nachfrage etwas vorzeigen können. Eine Rechtsberatung ersetzt der Text nicht. Maßgeblich ist der Verordnungstext, den Sie auf EUR-Lex als Verordnung (EU) 2024/1689 finden.

Ist KI-Schulung Pflicht? Was Art. 4 AI Act wörtlich verlangt

Der Artikel ist kurz. In der deutschen Fassung heißt es:

„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“

Vier Stellen in diesem Satz entscheiden, was er für Ihren Betrieb bedeutet:

  • „Anbieter und Betreiber“. Anbieter entwickeln KI-Systeme und bringen sie auf den Markt. Betreiber setzen sie in eigener Verantwortung ein. Wer im Büro einen KI-Assistenten nutzt, ist Betreiber. Nur die rein private Nutzung fällt heraus.
  • „Maßnahmen … nach besten Kräften“. Verlangt wird ernsthaftes Bemühen, kein Erfolg um jeden Preis. Eine Schulung ist die naheliegende Maßnahme, dazu kommen klare Regeln und Anleitungen.
  • „Ausreichendes Maß“. Es gibt keinen Standard für alle. Was ausreicht, hängt von Vorwissen, Aufgabe und Einsatzbereich der jeweiligen Person ab.
  • „Andere Personen in ihrem Auftrag“. Freie Mitarbeiter und externe Dienstleister, die für Sie mit KI arbeiten, gehören ebenfalls dazu.

Was „KI-Kompetenz“ bedeutet, definiert Artikel 3 Nr. 56 der Verordnung: die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen und Risiken von KI sowie möglicher Schäden bewusst zu sein. Es geht also nicht nur um Bedienung. Ihre Leute sollen einschätzen können, wann ein Ergebnis falsch sein kann und welche Daten in ein Werkzeug gehören und welche nicht.

Seit wann die KI-Kompetenzpflicht gilt

Der AI Act tritt in Stufen in Kraft. Die Termine stehen in Artikel 113 der Verordnung:

  • 1. August 2024: Die Verordnung tritt in Kraft.
  • 2. Februar 2025: Kapitel I und II gelten, darunter die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4 und die verbotenen Praktiken aus Artikel 5.
  • 2. August 2025: Unter anderem die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und die Vorschriften zu Sanktionen.
  • 2. August 2026: Laut Verordnungstext gilt der überwiegende Rest, einzelne Hochrisiko-Regeln aus Artikel 6 Absatz 1 erst ab dem 2. August 2027.

Die Pflicht zur KI-Kompetenz ist damit keine Zukunftsfrage mehr. Sie gilt bereits. Auf EU-Ebene wird zwar über Vereinfachungen des AI Act verhandelt, dabei geht es auch um Fristen für Hochrisiko-Systeme und um Artikel 4. Solange eine Änderung nicht im Amtsblatt steht, gilt der heutige Text. Prüfen Sie den aktuellen Stand im Zweifel direkt auf EUR-Lex. Und unabhängig von der Rechtslage: Ein Team, das weiß, wie es mit KI umgeht, macht weniger teure Fehler.

Wen die Pflicht zur KI-Schulung für Mitarbeiter betrifft

Eine Größengrenze kennt Artikel 4 nicht. Der Handwerksbetrieb mit acht Mitarbeitern ist genauso gemeint wie der Konzern. Entscheidend ist allein, ob in Ihrem Unternehmen KI-Systeme beruflich genutzt werden. Typische Fälle im Mittelstand:

  • Mitarbeitende schreiben E-Mails, Angebote oder Texte mit einem Chat-Assistenten auf Basis eines großen Sprachmodells (LLM).
  • Auf der Website beantwortet ein Chatbot Anfragen von Kunden.
  • Eingangsrechnungen oder Lieferscheine werden von einer KI ausgelesen und vorsortiert.
  • Ein Übersetzungswerkzeug oder ein Bildgenerator aus dem Bereich generative KI wird für Marketingmaterial eingesetzt.
  • Die Vertriebssoftware schlägt vor, welche Anfrage zuerst bearbeitet werden soll.

Oft übersehen wird die Nutzung, die niemand offiziell eingeführt hat. Wenn Kolleginnen und Kollegen auf eigene Faust einen kostenlosen KI-Dienst für die Arbeit verwenden, setzt Ihr Unternehmen faktisch KI ein. Auch dann sollten Regeln und Grundwissen vorhanden sein, schon wegen des Datenschutzes.

Was „ausreichende KI-Kompetenz“ je Rolle bedeutet

Weil das Gesetz auf Vorwissen und Einsatzbereich abstellt, ist ein Einheitskurs für alle selten die beste Lösung. Sinnvoller ist ein Plan nach Rollen. Die folgende Übersicht ist ein Beispiel, das Sie an Ihren Betrieb anpassen:

RolleTypischer KI-EinsatzWas die Person können solltePassendes Format
GeschäftsführungEntscheidet über Werkzeuge, Budget und RegelnChancen und Risiken einschätzen, Verantwortung festlegen, eine KI-Richtlinie freigebenHalbtägiger Workshop mit den eigenen Einsatzfällen
Führungskräfte in FachbereichenSetzen KI im Team ein, prüfen ErgebnisseGeeignete Aufgaben erkennen, Qualität prüfen, Fehler im Team ansprechenWorkshop plus kurze Nachbesprechung nach einigen Wochen
Büro und SachbearbeitungE-Mails, Zusammenfassungen, EntwürfeGute Aufträge formulieren, erfundene Angaben erkennen, wissen, welche Daten tabu sindPraxisschulung am eigenen Rechner mit echten Aufgaben
Vertrieb und KundenserviceChatbot, Antwortvorschläge, AngebotsentwürfeKI-Antworten vor dem Versand prüfen, Grenzen des Systems kennen, Kundendaten schützenPraxisschulung plus Anleitung zum Nachschlagen
IT, Datenschutz, AdministrationRichten Werkzeuge ein, vergeben ZugängeVerträge und Datenflüsse prüfen, Zugriffe steuern, Protokolle auswertenVertiefung zu Technik, Verträgen und Datenschutz
Externe in Ihrem AuftragArbeiten mit Ihren Werkzeugen oder DatenIhre Regeln kennen und einhaltenKurze Einweisung plus schriftliche Richtlinie

Ein Grundmodul für alle ist trotzdem sinnvoll: Wie ein Sprachmodell zu seinen Antworten kommt, warum es überzeugend klingende Fehler produziert und welche Daten nie in ein öffentliches Werkzeug gehören. Darauf baut dann die rollenspezifische Schulung auf, etwa zum Prompt Engineering für alle, die täglich mit einem Assistenten schreiben.

Wie Sie die KI-Schulung dokumentieren

Artikel 4 verlangt keinen bestimmten Nachweis. Die EU-Kommission hat in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz sinngemäß festgehalten, dass kein Zertifikat nötig ist und interne Aufzeichnungen genügen. Wer im Ernstfall zeigen will, dass er sich „nach besten Kräften“ bemüht hat, braucht trotzdem etwas Schriftliches. Bewährt haben sich diese Unterlagen:

  • Verzeichnis der KI-Werkzeuge. Welche Systeme sind im Einsatz, wofür, wer nutzt sie? Eine einfache Tabelle reicht.
  • Rollenplan. Welche Rolle bekommt welche Schulung, wie in der Tabelle oben.
  • Teilnahmenachweise. Datum, Teilnehmende, Inhalte, Dauer und das verwendete Material.
  • KI-Richtlinie. Ein bis zwei Seiten: erlaubte Werkzeuge, verbotene Daten, Pflicht zur Prüfung vor dem Versand, Ansprechpartner bei Fragen. Mit Bestätigung, dass jeder sie gelesen hat.
  • Auffrischung. Ein Vermerk, wann wieder geschult wird, zum Beispiel bei einem neuen Werkzeug oder für neue Kolleginnen und Kollegen im Onboarding.

Diese Unterlagen helfen auch beim Datenschutz. Setzen Sie einen KI-Dienst ein, der personenbezogene Daten verarbeitet, brauchen Sie in der Regel einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter. Wie Sie Chat-Assistenten datenschutzkonform nutzen, lesen Sie in unserem Beitrag ChatGPT im Unternehmen und Datenschutz.

Checkliste: KI-Kompetenz in sechs Schritten

  1. Bestand aufnehmen. Fragen Sie in allen Abteilungen, welche KI-Werkzeuge genutzt werden, auch inoffiziell.
  2. Werkzeuge festlegen. Entscheiden Sie, welche Dienste erlaubt sind und unter welchen Bedingungen.
  3. Richtlinie schreiben. Kurz, verständlich, mit Beispielen aus Ihrem Alltag statt Paragrafen.
  4. Nach Rollen schulen. Grundmodul für alle, danach Vertiefung je nach Aufgabe.
  5. Dokumentieren. Teilnahme, Inhalte und Material ablegen, am besten an einem festen Ort.
  6. Wiederholen. Bei neuen Werkzeugen, neuen Mitarbeitenden und spätestens, wenn sich die Nutzung deutlich verändert.

Für einen mittelständischen Betrieb ist das kein Großprojekt. Die meiste Zeit kostet Schritt eins, weil erst dort sichtbar wird, wo überall schon KI im Spiel ist.

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Artikel 99 des AI Act regelt die Bußgelder. Ein eigener Bußgeldtatbestand für einen Verstoß gegen Artikel 4 ist dort nicht aufgeführt. Das heißt aber nicht, dass fehlende KI-Kompetenz folgenlos bleibt:

  • Aufsicht. Die Mitgliedstaaten benennen Behörden, die die Einhaltung der Verordnung überwachen. Können Sie auf Nachfrage nichts vorlegen, stehen Sie schlecht da.
  • Datenschutz. Gibt ein Mitarbeiter Kundendaten in ein ungeeignetes Werkzeug ein, ist das ein Thema für die DSGVO, und dort gibt es klare Sanktionen.
  • Haftung und Ruf. Schickt jemand eine KI-Antwort mit falschen Angaben ungeprüft an einen Kunden, ist Ihr Unternehmen für den Inhalt verantwortlich. Die Frage, ob die Person geschult war, spielt dann eine Rolle.

Der größere Schaden entsteht allerdings im Alltag: Werkzeuge werden bezahlt und kaum genutzt, oder sie werden genutzt, aber falsch. Beides kostet Geld, lange bevor eine Behörde fragt.

Typische Fehler bei der Umsetzung

  • Ein Webinar für alle. Die Buchhaltung und der Vertrieb brauchen unterschiedliche Beispiele. Allgemeine Kurse verpuffen, wenn niemand den Bezug zur eigenen Arbeit herstellt.
  • Nur Theorie. Wer das Werkzeug in der Schulung nie selbst bedient, nutzt es danach auch nicht.
  • Keine Regeln zu Daten. Die häufigste Unsicherheit im Team ist die Frage, was man eingeben darf. Ohne Antwort lassen viele es ganz oder machen es heimlich.
  • Zertifikat statt Können. Ein Zertifikat ist nicht verboten, aber es ersetzt nicht die Übung an echten Aufgaben.
  • Externe vergessen. Freie Mitarbeiter und Dienstleister, die mit Ihren Daten und Werkzeugen arbeiten, gehören in den Plan.

Wie wir KI-Schulungen aufbauen

Wir führen KI in mittelständischen Unternehmen ein und schulen die Teams, die danach damit arbeiten. Unsere KI-Schulung für Mitarbeiter und Führungskräfte arbeitet deshalb mit Aufgaben aus Ihrem Unternehmen: Ihre E-Mails, Ihre Angebote, Ihre Dokumente. Vor Ort in München und Umgebung oder online, alle arbeiten am eigenen Rechner mit. Zu jeder Schulung gibt es eine Anleitung in einfacher Sprache zum Nachlesen, die Sie gleich für Ihre Dokumentation verwenden können.

Wenn wir für Sie ein System bauen, etwa einen KI-Agenten für die Bearbeitung von Anfragen, gehört die Einarbeitung ohnehin dazu. Mehr dazu auf der Seite KI-Implementierung. Sie wissen noch nicht, wo KI in Ihrem Betrieb überhaupt sinnvoll ist? Dann klären wir das zuerst.

Sprechen Sie mit uns über Ihren Schulungsplan. Im kostenfreien Erstgespräch schauen wir, welche Rollen Sie haben, welche Werkzeuge im Einsatz sind und welches Format passt.

Häufige Fragen

Gilt die KI-Schulungspflicht auch für kleine Betriebe?

Ja. Artikel 4 sieht keine Ausnahme nach Größe vor. Er gilt für jedes Unternehmen, das KI-Systeme beruflich einsetzt. Der Aufwand darf aber zur Größe passen: In einem kleinen Betrieb reichen oft ein Workshop, eine kurze Richtlinie und eine Teilnehmerliste.

Ist die Nutzung von ChatGPT schon ein Grund für eine Schulung?

In aller Regel ja. Ein Chat-Assistent, der beruflich genutzt wird, ist ein KI-System im Sinne der Verordnung, und Ihr Unternehmen ist dann Betreiber. Die Schulung muss nicht lang sein, sollte aber Datenschutz, Grenzen des Werkzeugs und die Prüfung der Ergebnisse abdecken.

Brauchen Mitarbeiter ein Zertifikat über ihre KI-Kompetenz?

Nein. Die Verordnung schreibt kein Zertifikat vor. Wichtig ist, dass Sie nachvollziehbar zeigen können, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben. Teilnahmelisten, Inhalte und eine Richtlinie genügen dafür in der Regel.

Wie oft muss die KI-Schulung wiederholt werden?

Einen festen Rhythmus nennt das Gesetz nicht. Sinnvoll ist eine Auffrischung, sobald neue Werkzeuge dazukommen, sich Aufgaben deutlich ändern oder neue Mitarbeitende anfangen. Ein fester jährlicher Termin sorgt dafür, dass das Thema nicht einschläft.

Müssen auch Freelancer und Dienstleister geschult werden?

Artikel 4 nennt ausdrücklich auch „andere Personen“, die in Ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Sie müssen diese nicht selbst unterrichten, sollten aber sicherstellen, dass sie Ihre Regeln kennen, zum Beispiel über eine Einweisung und die schriftliche Richtlinie.

Wer ist im Unternehmen verantwortlich?

Die Pflicht trifft das Unternehmen als Anbieter oder Betreiber, also letztlich die Geschäftsführung. Die Umsetzung kann sie delegieren, etwa an eine Führungskraft, die IT oder den Datenschutz. Wichtig ist, dass eine Person klar benannt ist.

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Ihre Mitarbeitenden lernen, KI sicher und sinnvoll im Arbeitsalltag einzusetzen – praxisnah und auf Ihre Abläufe zugeschnitten.

Oleksandr Grygoriev

Über den Autor

Oleksandr Grygoriev
Geschäftsführer, SEODACH Solutions GmbH

Mit über 10 Jahren Erfahrung in der IT-Branche unterstützt Oleksandr Grygoriev Unternehmen bei der digitalen Transformation — von SEO-Optimierung über KI-Automatisierung bis hin zu individueller Softwareentwicklung.

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