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Souveräne Cloud: vier Punkte, die man prüfen kann

Souveränität ist kein Siegel, sondern eine Reihe von Fragen mit nachprüfbarer Antwort: Wer betreibt die Maschinen und nach welchem Recht? Wo stehen sie? Wer kann entschlüsseln? Und was passiert, wenn Sie gehen wollen? Wir schreiben diese vier Antworten in den Vertrag und führen sie im Betrieb vor.

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SEODACH KI-Berater
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Hallo! Ich bin der KI-Berater von SEODACH. Erzählen Sie kurz, wo es in Ihrem Unternehmen hakt, und ich skizziere Ihnen einen Plan.

  • Ein Betreiber, ein Recht

    Sie bekommen den Namen der Gesellschaft, die betreibt, das anwendbare Recht und den Gerichtsstand – nicht eine Kette aus Konzerntöchtern, deren Kleingedrucktes aufeinander verweist.

  • Eigene Server bei Hetzner in Deutschland und der EU

    Statt „Region EU“ im Dashboard nennen wir das Rechenzentrum. Sicherungen liegen in Deutschland, und jeder Zugriff darauf steht im Protokoll.

  • Der Schlüssel liegt nicht im selben Konto

    Verschlüsselung nützt wenig, wenn der Schlüssel beim Betreiber der Datenbank liegt. Wir trennen beides und schreiben auf, wer entschlüsseln kann und wer nicht.

„Souverän“ steht im Prospekt, nicht im Vertrag

Der Vertrag nennt keinen Rechtsrahmen

Die Nutzungsbedingungen verweisen auf eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der EU, die Liste der Unterauftragnehmer ändert sich per Mitteilung. Welches Gericht zuständig ist, muss man suchen.

Der Standort ist eine Region, kein Ort

Im Verwaltungsbereich steht „EU“. Welches Rechenzentrum dahinter liegt, wer es betreibt und wo die Sicherungen hingehen, beantwortet die Oberfläche nicht.

Verschlüsselt – mit fremdem Schlüssel

Der Haken „Encryption at rest“ ist gesetzt, der Schlüssel wird vom selben Anbieter verwaltet. Technisch sauber, als Hoheit über die Daten aber wertlos.

Der Ausstieg wurde nie geprobt

Export gibt es laut Dokumentation. Ob dabei auch Anhänge, Verlauf und Beziehungen zwischen den Datensätzen herauskommen, hat niemand getestet – und beim Wechsel ist keine Zeit dafür.

Was wir nachprüfbar machen

Sechs Teile, und jeder endet mit einem Papier oder einer Vorführung. Zusagen, die sich nicht zeigen lassen, stehen bei uns nicht im Angebot.

Betreiber und Rechtsrahmen festschreiben

Name der betreibenden Gesellschaft, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Auftragsverarbeitungsvertrag und eine namentliche Liste der Unterauftragnehmer, die sich nur mit Ihrer Zustimmung ändert.

Standort der Maschinen benennen

Wir betreiben auf eigenen Servern bei Hetzner in Deutschland und der EU und nennen Standort, Ausweichstandort und Aufbewahrungsdauer. Sicherungen liegen in Deutschland.

Schlüssel und Zugriffe trennen

Schlüsselverwaltung getrennt vom Betrieb der Datenbank, Rechte je Rolle, Vier-Augen-Regel für Ausnahmen. Jeder Zugriff landet in einem Protokoll, das Sie selbst lesen können.

Offene Formate statt Anbieterbindung

Datenbank, Dateiablage und Berichte in Formaten, die auch ein anderer Dienstleister lesen kann. Keine Funktion, die nur mit dem Werkzeug eines Herstellers wieder herauszuholen ist.

Den Ausstieg proben

Wir ziehen einmal den vollständigen Export, importieren ihn in eine leere Umgebung und halten fest, was fehlt. Dazu Frist für die Übergabe und Löschung mit schriftlichem Nachweis.

Benennen, was fremd bleibt

Sprachmodelle, Kartendienste und Netzwerkschutz kommen von Dritten – die Modelle betreiben deren Anbieter, bei den stärksten Unternehmen mit Sitz in den USA. Welche Funktion welchen Dritten braucht, steht bei uns in einer Liste statt im Kleingedruckten.

Prüfpunkte

Dieselben vier Fragen, zweimal beantwortet

Links die Antworten, die wir in bestehenden Verträgen am häufigsten finden. Rechts das, was nach der Umstellung schriftlich vorliegt oder vorgeführt wurde.

Vorgefundener StandNach der Umstellung
BetreiberVorgefundener Stand: Nutzungsbedingungen einer Konzerngesellschaft, Unterauftragnehmer per Mitteilung austauschbarNach der Umstellung: Vertragspartner, anwendbares Recht und Gerichtsstand benannt, Unterauftragnehmer namentlich und nur mit Zustimmung änderbar
StandortVorgefundener Stand: „Region EU“ in der Oberfläche, Ausweichstandort unbekanntNach der Umstellung: Rechenzentrum und Ausweichstandort benannt, Sicherungen liegen in Deutschland
SchlüsselVorgefundener Stand: Verschlüsselung aktiv, Schlüsselverwaltung beim Anbieter der DatenbankNach der Umstellung: Schlüsselverwaltung getrennt, Rechte je Rolle, Zugriffe im lesbaren Protokoll
AusstiegVorgefundener Stand: Export laut Dokumentation vorhanden, nie ausgeführtNach der Umstellung: Vollexport geprobt und in einer leeren Umgebung eingelesen, Frist und Löschnachweis im Vertrag
FormateVorgefundener Stand: Berichte und Abläufe an Werkzeuge eines Herstellers gebundenNach der Umstellung: Offene Formate, die ein anderer Dienstleister ohne Umbau weiterverwendet

Stand, wie er sich in Prüfungen bestehender Verträge bei Neukunden zeigt.

In vier Schritten zum prüfbaren Betrieb

  1. Bestand prüfen

    1–2 Wochen

    Welche Dienste laufen, auf wessen Konten, in welcher Region, mit welchem Vertrag. Am Ende steht eine Liste: was bleiben kann, was umzieht und was ohne Ersatz abgeschaltet wird.

  2. Rahmen festschreiben

    1 Termin

    Auftragsverarbeitungsvertrag, technische und organisatorische Maßnahmen, Liste der Unterauftragnehmer, Aufbewahrungs- und Löschfristen. Erst danach legen wir den ersten Zugang an.

  3. Umziehen und Schlüssel trennen

    2–6 Wochen

    Die Anwendung läuft im Parallelbetrieb, bis beide Seiten dieselben Ergebnisse liefern. Dann werden Schlüsselverwaltung und Rechte getrennt und die alten Zugänge geschlossen.

  4. Ausstieg proben

    jährlich

    Einmal im Jahr ziehen wir den Vollexport, lesen ihn in eine leere Umgebung ein und schreiben auf, was fehlte. Ein Ausstieg, der auf dem Papier steht, aber nie lief, ist keiner.

Souveräne Cloud: was den Umfang nach oben und nach unten zieht

Nachprüfbarkeit kostet unterschiedlich viel, je nachdem wie viel heute schriftlich vorliegt und wie viele Dienste mitziehen müssen – und das zeigt erst die Bestandsprüfung. Deshalb steht die Zahl im kostenlosen Projektkonzept, das Sie mit Kosteneinschätzung per E-Mail bekommen, Antwort innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Vorher wissen müssen wir dreierlei: welche Dienste im Spiel sind, welche Nachweise jemand von Ihnen verlangt und wann der heutige Vertrag endet.

Zahl der Dienste, die mitziehen

Eine Anwendung mit einer Datenbank ist der schmale Fall. Anwendung, Dateiablage, Postfach, Berichte und Anmeldung gleichzeitig verlangen für jedes Paar eine eigene Absprache und eine eigene Probe.

Menge und Zustand der Bestände

Sauber exportierbare Tabellen ziehen schnell um. Gewachsene Ablagen mit Anhängen, Verlauf und Verweisen zwischen Systemen müssen vorher gelesen, zugeordnet und einzeln geprüft werden.

Wie streng der Nachweis sein muss

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit Maßnahmenliste ist Standard. Verlangt Ihre Branche, Ihre Versicherung oder ein Großkunde Belege nach ISO 27001 oder NIS2, kommen Dokumentation und Prüfpfad als eigener Posten dazu.

Wer die Schlüssel verwaltet

Verwalten wir sie mit Protokoll für Sie, bleibt es schlank. Soll Ihr Haus die Schlüssel selbst halten, kommen Übergabe, Wiederherstellungsweg und eine Probe des Verlustfalls hinzu.

Ausstieg einmal oder jährlich

Eine Probe zum Start weist nach, dass der Export trägt. Eine Wiederholung in festem Takt – mit Bericht, was sich seit dem letzten Mal geändert hat – läuft als wiederkehrender Posten.

Wie prüfbar ist Ihr heutiger Betrieb?

Vier Fragen zu Alter, Zuständigkeit und Bremsen Ihres heutigen Aufbaus. Danach ordnen wir ein, welche der vier Antworten bei Ihnen fehlt und ob ein Umzug oder nur ein nachgeschärfter Vertrag nötig ist.

Frage 1 von 4

Wie alt ist die Software, um die es geht?

Grobe Einschätzung genügt
Häufige Fragen

Fragen zur souveränen Cloud

Gibt es eine verbindliche Definition von „souveräner Cloud“?

Nein, und das ist der Grund für die Verwirrung: Der Begriff ist nicht geschützt, jeder Anbieter füllt ihn anders. Wir arbeiten deshalb mit vier Fragen, die eine prüfbare Antwort haben – Betreiber und Recht, Standort der Maschinen, Schlüsselhoheit, Ausstieg. Wer alle vier schriftlich beantwortet, ist vergleichbar; wer eine davon offenlässt, verkauft ein Gefühl.

Reicht es nicht, beim großen Anbieter eine EU-Region zu wählen?

Die Region sagt, wo die Maschine steht. Offen bleiben damit drei der vier Fragen: welche Gesellschaft betreibt und nach welchem Recht, wer die Schlüssel verwaltet und ob der Export jemals ausgeführt wurde. Für manche Vorhaben genügt die Region tatsächlich – dann sagen wir das und schreiben die restlichen Punkte trotzdem auf.

Wo betreiben Sie, und was ist mit den Sicherungen?

Wir betreiben auf eigenen Servern bei Hetzner in Deutschland und der EU; 100 % unserer Server stehen dort. Sicherungen liegen in Deutschland, mit benannter Aufbewahrungsdauer und protokolliertem Zugriff. Den Auftragsverarbeitungsvertrag schließen wir, bevor der erste Zugang angelegt wird.

Können wir KI nutzen und trotzdem prüfbar bleiben?

Teilweise. Die Anwendung und ihre Datenbank betreiben wir; Sprachmodelle betreiben deren Anbieter, bei den stärksten Unternehmen mit Sitz in den USA. Wer das für seinen Fall nicht will, nimmt ein offenes Modell auf eigener Hardware – das ist unsere Leistung „Lokale KI“. Welche Funktion welchen Dritten braucht, steht bei uns in einer Liste, die Sie Ihrem Datenschutzbeauftragten vorlegen können.

Was passiert, wenn wir zu einem anderen Dienstleister wechseln?

Dann greift der Teil, den wir vorher geprobt haben: Vollexport in offenen Formaten, Übergabefrist, Löschung mit schriftlichem Nachweis. Konten und Lizenzen laufen ohnehin auf Ihren Namen. Wir halten das für den ehrlichsten Prüfstein eines Anbieters – auch unseres.

Welche Unterlagen bekommen wir für Audit oder Versicherung?

Auftragsverarbeitungsvertrag, Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, Liste der Unterauftragnehmer, Standorte, Lösch- und Aufbewahrungsfristen sowie Auszüge aus den Zugriffsprotokollen. Verlangt jemand mehr, etwa nach ISO 27001, sagen wir vorher, was wir belegen können und was nicht.

Müssen wir alles umziehen?

Selten. Häufig bleibt ein Teil, wo er ist, und nur die Stelle mit den schutzbedürftigen Beständen zieht um. Die Bestandsprüfung endet mit genau dieser Liste: bleiben, umziehen, abschalten – je Zeile mit Begründung und Aufwand.

Welche der vier Fragen kann Ihr Anbieter nicht beantworten?

Schicken Sie uns den Vertrag oder nur den Namen des Dienstes. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen, welche Punkte bereits sauber geregelt sind und welche sich ohne Umzug nachschärfen lassen.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

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