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Was ist der Data Act?

Der EU Data Act regelt, wer Daten vernetzter Geräte nutzen darf und wie Firmen den Cloud-Anbieter wechseln. Pflichten, Fristen und Praxisbeispiele.

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Einordnung: Data Act — im Schema „Datenschutz & Zugang“. Schema zur Einordnung, keine Messwerte.
Inhaltsverzeichnis

Der Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) ist ein EU-Gesetz, das regelt, wer die Daten vernetzter Produkte und digitaler Dienste nutzen darf. Er gibt Nutzern von Maschinen, Fahrzeugen und Geräten einen Anspruch auf die Daten, die sie bei der Nutzung erzeugen, erleichtert den Wechsel zwischen Cloud-Anbietern und begrenzt unfaire Klauseln in Datenverträgen. Er gilt seit dem 12. September 2025.

Bisher lag die Kontrolle über Nutzungsdaten fast immer beim Hersteller. Wer eine Maschine kaufte, wusste oft nicht einmal, welche Daten sie sendet. Der Data Act dreht diese Logik: Die Daten gehören zwar niemandem im Sinne eines Eigentums, aber der Nutzer bekommt ein durchsetzbares Recht, sie zu sehen und weiterzugeben.

Worum es im Data Act geht

Die Verordnung hat mehrere Teile, die im Mittelstand unterschiedlich wichtig sind:

  • Datenzugang bei vernetzten Produkten: Nutzer eines vernetzten Produkts, etwa einer Maschine, eines Traktors oder eines smarten Zählers, können die dabei entstehenden Daten verlangen, auch zur Weitergabe an Dritte wie einen unabhängigen Wartungsdienst.
  • Faire Verträge: Einseitig auferlegte, grob unfaire Klauseln über Datenzugang und Datennutzung in Verträgen zwischen Unternehmen sind unwirksam.
  • Wechsel von Cloud-Diensten: Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten müssen den Wechsel zu einem anderen Anbieter technisch und vertraglich ermöglichen. Wechselentgelte werden schrittweise abgeschafft, vom 12. Januar 2027 an dürfen sie nicht mehr erhoben werden.
  • Interoperabilität: Grundanforderungen, damit Daten zwischen Systemen und Datenräumen austauschbar sind.
  • Zugang für öffentliche Stellen: In Ausnahmefällen, etwa bei Notlagen, können Behörden Daten anfordern.

So funktioniert der Datenzugang

Der Data Act unterscheidet drei Rollen. Der Dateninhaber ist meist der Hersteller oder Anbieter des verbundenen Dienstes, er hat die Daten technisch in der Hand. Der Nutzer ist, wer das Produkt besitzt, mietet oder least. Der Datenempfänger ist ein Dritter, an den der Nutzer die Daten weitergeben lässt.

  1. Transparenz vor dem Kauf: Der Nutzer erfährt vor Vertragsschluss, welche Daten das Produkt erzeugt und wie er darauf zugreifen kann.
  2. Anfrage: Der Nutzer verlangt die Daten, entweder für sich selbst oder zur Weitergabe an einen Dienstleister.
  3. Bereitstellung: Der Dateninhaber stellt die Daten unverzüglich, in gängigem und maschinenlesbarem Format bereit, bei Bedarf fortlaufend.
  4. Schutz: Geschäftsgeheimnisse des Herstellers bleiben geschützt, notfalls durch Vertraulichkeitsvereinbarungen. Ein Wettbewerber darf die Daten nicht nutzen, um ein konkurrierendes Produkt zu entwickeln.

Für Produkte, die ab dem 12. September 2026 auf den Markt kommen, gilt zusätzlich eine Gestaltungspflicht: Der Datenzugang muss von vornherein eingebaut sein, soweit das technisch möglich ist. Kleinst- und kleine Unternehmen sind als Dateninhaber von den Zugangspflichten weitgehend ausgenommen.

Beispiele aus dem Mittelstand

  • Lohnfertiger mit CNC-Maschinen: Die Maschinen senden Laufzeiten und Fehlermeldungen an den Hersteller. Der Betrieb verlangt diese Daten, um sie in sein eigenes Auswertungssystem zu übernehmen und Ausfälle besser vorherzusagen.
  • Hersteller von Heizungssteuerungen: Er ist Dateninhaber und muss Kunden sowie deren Installateuren den Zugriff auf Betriebsdaten ermöglichen. Seine Produktentwicklung plant eine Schnittstelle dafür ein, statt Einzelanfragen per E-Mail zu beantworten.
  • Dienstleister mit Cloud-Software: Er will den Anbieter wechseln. Der bisherige Anbieter muss den Umzug unterstützen und die Daten in einem nutzbaren Format herausgeben.

Data Act, DSGVO und Data Governance Act

Die DSGVO schützt personenbezogene Daten, der Data Act regelt den Zugang zu allen Daten aus Produkten und Diensten, personenbezogen oder nicht. Wo beides zusammentrifft, geht die DSGVO vor. Eine Datenweitergabe nach dem Data Act braucht bei personenbezogenen Daten also weiterhin eine Rechtsgrundlage.

Nicht zu verwechseln ist der Data Act mit dem Data Governance Act, der seit 2023 gilt und vor allem Datenvermittlungsdienste und die Weiterverwendung öffentlicher Daten regelt. Auch zum EU AI Act gibt es Berührungspunkte: Wer Maschinendaten für KI-Modelle nutzen will, bekommt über den Data Act leichter Zugang, muss für die KI aber deren eigene Regeln beachten.

Grenzen und Fallstricke

  • Nur Rohdaten und aufbereitete Nutzungsdaten: Der Anspruch umfasst die Daten, die bei der Nutzung entstehen, nicht die Analysen und Ableitungen, die ein Hersteller daraus mit eigenem Aufwand erzeugt.
  • Daten ohne Anschluss: Ein Anspruch auf Daten hilft wenig, wenn sie in einem Format kommen, das kein eigenes System lesen kann.
  • Alte Verträge: Die Regeln zu unfairen Klauseln gelten für neue Verträge seit September 2025, für bestimmte ältere, langfristige Verträge erst später.
  • Geschäftsgeheimnisse als Ausrede: Hersteller dürfen Geschäftsgeheimnisse schützen, aber nur mit Begründung und in Ausnahmefällen die Herausgabe ganz verweigern.

Den Verordnungstext finden Sie auf EUR-Lex. Welche Pflichten Ihr Unternehmen als Hersteller, Nutzer oder Cloud-Anbieter konkret treffen, sollten Sie im Einzelfall rechtlich prüfen lassen.

In der Praxis: Daten, die im eigenen System ankommen

Der Data Act schafft den Anspruch, die Arbeit beginnt danach: Die Daten müssen abgeholt, übersetzt und dort abgelegt werden, wo sie jemand nutzt. Im Rahmen der Systemintegration bauen wir die Verbindung zwischen der Schnittstelle des Herstellers und Ihren Systemen, etwa ERP, Auswertung oder Wartungsplanung, und überwachen jede Verbindung mit einem Lebenszeichen. Mehr zum Prinzip unter Datenintegration.

Sind Sie selbst Hersteller vernetzter Produkte, entwickeln wir im Rahmen der Individualsoftware die Datenschnittstelle, über die Ihre Kunden und deren Dienstleister berechtigten Zugriff bekommen.

Häufige Fragen

Gilt der Data Act auch für kleine Unternehmen?

Als Nutzer profitieren auch kleine Unternehmen von den Zugangsrechten. Als Dateninhaber sind Kleinst- und kleine Unternehmen von den wesentlichen Zugangspflichten ausgenommen, sofern sie nicht mit größeren Unternehmen verbunden sind.

Gehören mir die Daten meiner Maschine?

Der Data Act schafft kein Eigentum an Daten. Er gibt Ihnen als Nutzer aber ein Recht auf Zugang und auf Weitergabe an Dritte, das der Hersteller nicht vertraglich ausschließen kann.

Was ändert sich beim Cloud-Wechsel?

Anbieter müssen den Wechsel innerhalb festgelegter Fristen unterstützen, Daten in nutzbaren Formaten herausgeben und dürfen ab dem 12. Januar 2027 keine Wechselentgelte mehr verlangen. Lange Kündigungsfristen und technische Hürden, die einen Wechsel verhindern, sind nicht mehr zulässig.

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