Barrierefreie Website: jede Barriere mit Fundstelle
Eine barrierefreie Website wird bei uns gemessen, nicht behauptet: Prüfung nach WCAG 2.1 AA, jeder Befund mit Fundstelle, Behebung im Code.
- WCAG 2.1 AA
- Prüfmaßstab aus der EN 301 549
- Von Hand
- Tastatur, Screenreader, Zoom
Hallo! Ich bin der KI-Berater von SEODACH. Erzählen Sie kurz, wo es in Ihrem Unternehmen hakt, und ich skizziere Ihnen einen Plan.
- Geprüft wird von Hand
Tastatur, Screenreader (Vorleseprogramm), Zoom und Smartphone – nicht nur ein automatisches Werkzeug, das Kontraste zählt und Alternativtexte abhakt.
- Fundstelle statt Pauschalurteil
Im Bericht steht nicht „Kontraste zu schwach“, sondern: diese Seite, dieses Element, dieser Messwert, dieses Erfolgskriterium.
- Behebung in Vorlage und Formular
Wir korrigieren Vorlagen, Formulare und Bedienelemente in Ihrem System – das Design bleibt, die Bedienung wird belastbar.
Woran Besucher hängen bleiben
Der Weg zur Anfrage endet an der Tastatur
Wer keine Maus benutzt, kommt bis zum Formular und dann nicht weiter: Das Menü öffnet sich nur beim Überfahren, die Schaltfläche reagiert nur auf Klick. Der Besucher schreibt Ihnen das nicht – er geht.
Hellgrauer Text, den draußen niemand liest
Am Monitor wirkt die dünne Schrift ruhig und edel. Ältere Kunden und alle, die das Smartphone in der Sonne halten, raten beim Lesen und finden die Telefonnummer nicht.
Ein Auftraggeber fragt nach einem Nachweis
Im Lieferantenformular oder in den Vergabeunterlagen steht eine Frage zur Barrierefreiheit. Sie wissen nicht, welche Kriterien Ihre Seite erfüllt, und haben nichts, was Sie beilegen könnten.
Zwischen Gesetzestext und eigener Seite klafft eine Lücke
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025, und ob es Ihr Angebot trifft, beurteilt Ihre Rechtsberatung. Was Ihre Seite unabhängig davon technisch erfüllt, hat bisher niemand gemessen.
Was wir prüfen und was wir beseitigen
Sechs Bereiche, in denen Barrieren auf Firmenwebsites und in Shops regelmäßig sitzen. Jeder Befund wird einem Erfolgskriterium der WCAG 2.1 AA zugeordnet, damit die Behebung prüfbar bleibt.
Bedienung ohne Maus
Tab-Reihenfolge entlang der Leserichtung, sichtbarer Fokus, Menüs und Schieberegler, Cookie-Hinweis und Chat-Fenster. Jeder Weg, der zu einer Anfrage oder Bestellung führt, muss mit der Tastatur bis zum Ende bedienbar sein.
Durchgang mit Screenreader
Wir hören uns Ihre wichtigsten Seiten mit einem Screenreader an: Überschriftenebenen, Namen von Schaltflächen und Links, Tabellenköpfe, Landmarks (Bereichsmarkierungen). Hier fällt auf, was kein automatischer Test sieht.
Kontrast, Schriftgröße, Zoom
Gemessene Werte für Text, Symbole und Bedienelemente gegen die Grenzwerte 4,5:1 und 3:1, Lesbarkeit bei 200 Prozent Zoom, Darstellung auf dem Smartphone. Die korrigierten Farbwerte liefern wir mit.
Formulare und Fehlermeldungen
Sichtbare Beschriftung an jedem Feld statt eines Platzhalters, Pflichtfelder nicht allein in Rot, Fehler im Klartext, Fokus auf dem ersten falschen Feld. Geprüft am Kontaktweg, am Rückrufformular und an der Kasse.
Bilder, Videos, PDF-Dateien
Alternativtexte für Bilder mit Aussage, leerer Alternativtext für Schmuckbilder, Untertitel in Videos und eine lesbare Fassung wichtiger PDF-Dateien wie Preisliste, Datenblatt oder Stellenanzeige.
Auszeichnung im Quelltext
Echte Überschriften statt fett gesetzter Absätze, echte Schaltflächen statt klickbarer Container, Sprachangabe je Seite, ARIA nur dort, wo HTML nicht ausreicht: falsch gesetztes ARIA verdeckt mehr, als es erklärt.
Barrierefreier Onlineshop: Kasse, Filter, Konto
In einem Shop entscheidet nicht die Startseite, sondern der Weg bis zur Bestellbestätigung. Diese vier Stellen nehmen wir uns dort zuerst vor.
Warenkorb und Mengenfelder
Menge ändern, Position löschen, Gutschein einlösen – ohne Maus und mit Screenreader. Wird die neue Zwischensumme angesagt, oder ändert sie sich still im Hintergrund?
Kasse und Bezahlschritte
Adressfelder mit fester Beschriftung, Fehler im Klartext, kein Schritt, der nur über ein klickbares Bild weitergeht. Eingebettete Bezahlfenster gehören mit in die Prüfung.
Filter und Produktlisten
Filter, die sich mit der Tastatur setzen und zurücknehmen lassen, eine Rückmeldung über die Zahl der Treffer und Zustände, die nicht allein an einer Farbe erkennbar sind.
Konto, Anmeldung, Dokumente
Anmeldung, die kein Auswendiglernen verlangt, Rechnungen als lesbares Dokument statt als Bild, Bestellverlauf in einer Tabelle mit Spaltenüberschriften. Das sind die Seiten, die bei Prüfungen gern vergessen werden.
Befund und Behebung
Links steht der Befund, wie er im Bericht erscheint, rechts die Behebung, die daraus folgt. Die fünf Zeilen zeigen Barrieren, die wir auf Firmenwebsites und in Shops immer wieder finden – nicht die Seite eines bestimmten Kunden.
So läuft die Prüfung ab
Umfang festlegen
Im Erstgespräch legen wir fest, welche Seiten und Abläufe in die Prüfung gehen: Startseite, Leistungsseiten, der Kontaktweg und bei einem Shop die Strecke bis zur Bestellbestätigung. Zugriff auf Ihr Redaktionssystem brauchen wir dafür noch nicht.
In zwei Durchgängen prüfen
Erst ein automatischer Lauf über alle Seiten für Kontraste, fehlende Beschriftungen und Auszeichnungsfehler. Dann der Durchgang von Hand auf den ausgewählten Seiten – dort zählt nicht, was ein Werkzeug meldet, sondern ob ein Mensch ohne Maus bis zum Absenden kommt.
Bericht übergeben und besprechen
Sie erhalten die Befundliste mit Fundstelle, Schweregrad und Aufwand und gehen sie mit uns durch. Danach entscheiden Sie, welche Punkte wir beheben und welche Ihre Redaktion selbst erledigt.
Barrieren beseitigen und nachprüfen
Wir korrigieren Vorlagen, Formulare und Bedienelemente und prüfen die behobenen Punkte anschließend erneut. Im Bericht steht danach, welche Kriterien erfüllt sind und welche offen bleiben – offene Punkte verschweigen wir nicht.
Was nach dem ersten Durchgang bei Ihnen liegt
Vier Unterlagen zum Mitnehmen: gemessene Werte, Fundstellen und offene Punkte – kein Gesamturteil über Ihre Seite.
Jede Barriere mit Adresse und Beleg
Betroffene Seite, betroffenes Element, Screenshot und das Erfolgskriterium der WCAG 2.1 AA, nach dem geprüft wurde. Sortiert nach Schweregrad, damit die Reihenfolge der Arbeit nicht verhandelt werden muss.
Ursache und Aufwand je Punkt
Zu jedem Befund steht, ob die Ursache im Design, in der Vorlage oder im Inhalt liegt und wie viel Arbeit die Behebung ungefähr macht. Damit kann auch ein anderer Dienstleister weiterarbeiten.
Entwurf einer Barrierefreiheitserklärung
Ein vorbereiteter Text: welche Kriterien die Seite erfüllt, welche nicht und wie Besucher eine Barriere melden können. Ob und in welcher Form Sie ihn veröffentlichen, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.
Nachmessbar auch für eine dritte Stelle
Geprüfte Seiten, verwendete Browser, Screenreader und Werkzeuge, dazu die gemessenen Werte. Damit lässt sich jede Aussage später nachvollziehen, ohne dass jemand uns glauben muss.
Häufige Fragen zur barrierefreien Website
Muss unsere Website nach dem BFSG barrierefrei sein?
Das beurteilt Ihre Rechtsberatung: Das BFSG nennt Angebote, über die Verbraucher kaufen, buchen oder Leistungen beauftragen, und es kennt Ausnahmen. Wir messen unabhängig davon, was Ihre Seite technisch erfüllt – den Rahmen des Gesetzes erklärt unser Lexikonartikel zum BFSG.
Wie testen Sie eine bestehende Website?
In zwei Durchgängen. Der automatische Lauf geht über alle Seiten und findet schwache Kontraste, fehlende Beschriftungen und Auszeichnungsfehler. Der Durchgang von Hand geht über die Seiten, die Anfragen oder Umsatz bringen, und zwar mit Tastatur, Screenreader, 200 Prozent Zoom und auf dem Smartphone. Erst der zweite Teil findet die Barrieren, an denen Besucher wirklich hängen bleiben: Ein Werkzeug sieht nicht, ob eine Tab-Reihenfolge sinnvoll ist oder ob die Ansage einer Schaltfläche verständlich bleibt.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder ein Overlay?
Ein Overlay setzen wir nicht ein: Wir beheben die Punkte in der Seite selbst – in der Vorlage, im Formular, im Bedienelement. Warum eine Bedienleiste über der Seite die Barriere im Code stehen lässt, steht im Lexikonartikel zum BFSG.
Was kosten Prüfung und Umbau?
Das hängt von der Zahl der Seitentypen ab und davon, wie die Seite gebaut ist. Fehlende Alternativtexte, zu kleine Schrift und schwache Kontraste kosten meist Stunden; eine Bedienung, die vollständig auf Mausbewegungen aufbaut, ist Entwicklungsarbeit. Nach dem kostenfreien Erstgespräch und einem ersten Blick auf Ihre Seite erhalten Sie ein Angebot mit Umfang und Aufwand; unsere Stundensätze stehen offen auf der Seite Preise.
Stellen Sie ein Zertifikat oder eine Konformitätserklärung aus?
Nein. Wir prüfen nach den Erfolgskriterien der WCAG 2.1 in Stufe AA, auf die die europäische Norm EN 301 549 verweist, und dokumentieren je Kriterium das Ergebnis mit Messwert und Fundstelle. Eine förmliche Konformitätsaussage oder eine rechtliche Bewertung gehört nicht dazu: Die Einordnung Ihres Falls trifft Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt, eine Zertifizierung eine dafür akkreditierte Stelle. Was wir liefern, ist ein belegter Stand und die Liste der offenen Punkte.
Was nehmen Sie in den Prüfumfang, wenn wir AA wollen, aber Budget für die Hälfte haben?
Dann prüfen wir nicht die halbe Website, sondern die Wege, über die Anfragen und Bestellungen kommen: Startseite, die zwei stärksten Leistungsseiten, den Kontaktweg und im Shop die Strecke bis zur Bestellbestätigung. Diese Seiten gehen vollständig durch beide Durchgänge, die übrigen stehen als Liste offener Seiten im Bericht. Bei der Behebung beginnen wir mit Barrieren, die einen Abschluss verhindern, danach kommen die, die das Lesen erschweren. Und zuerst immer die Vorlagen: Was in Navigation, Seitenfuß und Formularvorlage behoben ist, ist auf jeder Seite behoben, die sie verwendet.
Bleibt die Seite barrierefrei, wenn wir Inhalte selbst pflegen?
Nur, wenn die Redaktion mitzieht: Jedes neue Bild braucht einen Alternativtext, jede neue Seite echte Überschriften, jedes neue Video Untertitel, jede neue Schaltfläche einen verständlichen Namen. Zum Abschluss zeigen wir Ihrer Redaktion an Ihrem eigenen Redaktionssystem, worauf es beim Einstellen ankommt, und hinterlassen eine kurze Anleitung. Übernehmen wir die Pflege, prüfen wir diese Punkte bei jeder Änderung mit.
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Wenn im Lieferantenformular oder in den Vergabeunterlagen nach Barrierefreiheit gefragt wird.
Unsere Stundensätze und wie der Umfang in ein Angebot für Prüfung und Behebung kommt.
Wenn die Seite so gebaut ist, dass ein Umbau teurer wird als ein Neuaufbau.
Barrierefreiheit laufend halten: Updates, Änderungen und Kontrolle bei jedem neuen Inhalt.
Dieselben Seiten zusätzlich daraufhin geprüft, warum sie in der Suche wenig Anfragen bringen.
Welche Barrieren stecken in Ihrer Website?
Schicken Sie uns die Adresse. Wir sehen uns die wichtigsten Seiten an, nennen Ihnen die auffälligsten Barrieren und sagen, welchen Umfang eine vollständige Prüfung in Ihrem Fall hätte.
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
Lieber direkt sprechen? (0) 89 24 8853 444 WhatsApp
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