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BarrierefreiheitBFSGHandwerker-Website

Barrierefreie Website für Handwerker: BFSG kurz erklärt

Wen das BFSG trifft, wen nicht — und welche acht Punkte eine gute Betriebsseite ohnehin erfüllt.

Oleksandr Grygoriev
Geschäftsführer, SEODACH Solutions GmbH
  • 8 Min. Lesezeit
  • 8 Abschnitte
Barrierefreie Website für Handwerker: BFSG kurz erklärt
Inhaltsverzeichnis
  1. Kurz zur Einordnung
  2. Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt
  3. Wen es nicht trifft
  4. Warum es sich trotzdem lohnt
  5. Was es praktisch bedeutet
  6. Maßnahmen im Überblick
  7. Was wir standardmäßig machen
  8. Häufige Fragen

Seit Mitte 2025 ist Barrierefreiheit im Netz keine Frage des guten Willens mehr, sondern in vielen Fällen eine Pflicht. Für Handwerksbetriebe stellt sich damit eine praktische Frage: Betrifft das meine Website überhaupt — und wenn ja, was muss ich ändern?

Die kurze Antwort: Viele kleine Betriebe fallen unter eine Ausnahme und sind von den Pflichten für Dienstleistungen befreit. Trotzdem lohnt es sich, die wichtigsten Punkte umzusetzen, weil sie nichts kosten, wenn man sie von Anfang an mitdenkt, und weil Kunden und Auftraggeber zunehmend danach fragen. Dieser Beitrag erklärt, was das Gesetz verlangt, für wen es gilt und woran Sie in fünf Minuten selbst erkennen, wie Ihre Seite dasteht.

Kurz zur Einordnung

Dieser Text ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Ob eine Pflicht in Ihrem Betrieb greift, hängt von Mitarbeiterzahl, Umsatz, Art der Leistung und davon ab, was Ihre Website tatsächlich kann. Bleibt bei Ihnen ein Zweifelsfall offen — etwa weil Sie wachsen, weil Sie über die Seite Verträge schließen oder weil Sie an öffentlichen Vergaben teilnehmen —, lassen Sie das von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.

Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Verkehr mit Verbrauchern.

Zu diesen Dienstleistungen gehört der elektronische Geschäftsverkehr — also Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen können. Gemeint ist damit nicht jede Seite im Netz, sondern der Bereich, in dem ein Verbraucher online bestellt, bucht oder beauftragt.

Der Maßstab dafür, was „barrierefrei“ bedeutet, kommt nicht aus dem Gesetzestext selbst. Geprüft wird gegen die internationalen WCAG-Richtlinien und die europäische Norm EN 301 549. Die Einzelheiten dort sind Sache von Fachleuten; die Punkte, die im Alltag einer Betriebswebsite zählen, stehen weiter unten. Eine kurze Begriffserklärung finden Sie im Lexikon unter Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Wen es nicht trifft

Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Darunter fällt ein Betrieb, der weniger als 10 Beschäftigte hat und dessen Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt. Beides muss zusammentreffen: wenige Beschäftigte und der Wert unter der Schwelle. Damit ist ein großer Teil der Handwerksbetriebe von den Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen.

Drei Dinge sollten Sie dabei im Blick behalten:

  • Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Wer Produkte herstellt oder in Verkehr bringt, die unter das Gesetz fallen, kann sich darauf nicht berufen.
  • Die Ausnahme fällt weg, sobald der Betrieb wächst. Der zehnte Mitarbeiter oder ein gutes Geschäftsjahr verschiebt die Lage. Eine Website, die man dann erst umbauen muss, ist teurer als eine, die von Anfang an sauber aufgebaut ist.
  • Auftraggeber fragen unabhängig vom Gesetz danach. Die öffentliche Hand und größere Generalunternehmer verlangen Barrierefreiheit zunehmend im Vergabeverfahren. Wer dort mitbieten will, wird nicht gefragt, ob er unter eine Ausnahme fällt.

Und noch eine Einordnung: Eine reine Visitenkarten-Website, über die man nichts bestellen und nichts verbindlich beauftragen kann, ist in der Regel kein elektronischer Geschäftsverkehr. Das ist eine Orientierung und kein Freibrief — wo die Grenze in Ihrem Fall verläuft, hängt davon ab, was Ihre Seite anbietet. Kommen Buchungsfunktionen oder ein Shop dazu, sieht die Sache anders aus.

Warum es sich trotzdem lohnt

Barrierefreiheit klingt nach Vorschrift, ist aber im Kern Bedienbarkeit. Ein großer Teil Ihrer Kunden ist über 60; Schriftgröße und Kontrast entscheiden dort darüber, ob Ihre Telefonnummer gefunden wird oder nicht.

Dazu kommen die Situationen, in denen Ihre Seite tatsächlich benutzt wird: auf der Baustelle bei Sonnenlicht, mit dem Handy in einer Hand, mit Handschuhen, zwischen zwei Terminen im Auto. Ein knackiger Kontrast und große Schaltflächen helfen dort jedem, nicht nur Menschen mit Einschränkung. Wer sich Inhalte vorlesen lässt, kommt nur weiter, wenn Überschriften und Bildbeschreibungen vorhanden sind.

Der Nebeneffekt: Dieselben Maßnahmen helfen auch Suchmaschinen und KI-Systemen, den Inhalt zu verstehen. Eine klare Überschriftenstruktur, beschriftete Formularfelder und Alternativtexte sind für ein Programm genau die Hinweise, die es zum Einordnen braucht. Deshalb liegt Barrierefreiheit so dicht an guter SEO für Handwerker.

Was es praktisch bedeutet

Die folgenden acht Punkte deckt eine ordentlich gebaute Betriebswebsite ab. Zu jedem steht, woran Sie es selbst merken.

Kontrast von Text zu Hintergrund

Grauer Text auf hellgrauem Grund sieht am Monitor edel aus und ist draußen unlesbar. Prüfung: Nehmen Sie Ihr Handy mit Ihrer Website vor die Tür in die Sonne. Was Sie dort mühsam entziffern, ist zu schwach. Besonders betroffen sind Hinweistexte, Fußbereich und Text über Fotos.

Bedienung allein mit der Tastatur

Manche Menschen nutzen keine Maus. Prüfung: Drücken Sie auf einer Seite mehrmals die Tabulatortaste. Sie müssen jederzeit sehen können, wo Sie gerade sind — ein sichtbarer Rahmen oder eine Markierung um Link und Schaltfläche. Und die Reihenfolge muss der Leserichtung folgen, nicht durch die Seite springen. Mit der Eingabetaste muss sich das Markierte auslösen lassen.

Alternativtexte für Bilder

Jedes inhaltlich wichtige Bild braucht eine kurze Beschreibung im Quelltext, die vorgelesen wird. „Neu eingedecktes Satteldach mit Tonziegeln in Rot“ hilft; „IMG_2043“ hilft nicht. Rein dekorative Bilder bleiben bewusst ohne Beschreibung.

Formulare mit beschrifteten Feldern und verständlichen Fehlermeldungen

Jedes Feld braucht eine Beschriftung, die stehen bleibt — nicht nur einen Platzhalter, der beim Tippen verschwindet. Prüfung: Schicken Sie Ihr Kontaktformular absichtlich leer ab. Steht danach dort, welches Feld fehlt und warum, ist es gut. Ein roter Rahmen ohne Text ist zu wenig.

Schriftgröße und Zoom bis 200 Prozent

Prüfung: Vergrößern Sie die Seite im Browser auf 200 Prozent. Der Text muss umbrechen und vollständig lesbar bleiben; nichts darf abgeschnitten werden oder übereinanderliegen. Die Grundschrift sollte ohne Zoom schon bequem lesbar sein.

Klare Überschriftenstruktur

Eine Hauptüberschrift je Seite, darunter Abschnitte in logischer Reihenfolge. Überschriften sind Gliederung, kein Gestaltungsmittel — Text groß und fett zu setzen, ohne ihn als Überschrift auszuzeichnen, bringt für Vorlesefunktionen nichts.

Videos mit Untertiteln

Wenn Sie ein Imagevideo oder eine Montageanleitung zeigen, gehören Untertitel dazu. Die meisten Besucher schauen Videos ohne Ton — im Wartezimmer, in der Bahn, auf der Baustelle.

Keine Information allein über Farbe

„Die rot markierten Felder sind Pflichtfelder“ funktioniert für einen Teil Ihrer Besucher nicht. Neben die Farbe gehört immer ein zweites Signal: ein Sternchen, ein Wort, ein Symbol.

Maßnahmen im Überblick

MaßnahmeWem sie hilftIn fünf Minuten selbst prüfen
Starker KontrastÄlteren Kunden, allen bei SonnenlichtWebsite auf dem Handy draußen in der Sonne lesen
Tastaturbedienung mit sichtbarem FokusMenschen ohne Maus, VielnutzernZehnmal die Tabulatortaste drücken und zusehen, wo die Markierung landet
AlternativtexteVorlesefunktionen, SuchmaschinenBilder im Browser nicht laden lassen oder die Beschreibung im Quelltext prüfen
Beschriftete FormularfelderAllen, die eine Anfrage schickenFormular leer abschicken und die Meldung lesen
Zoom bis 200 ProzentKunden mit schwachen AugenIm Browser zweimal die Tastenkombination zum Vergrößern drücken
ÜberschriftenstrukturVorlesefunktionen, KI-SystemenSeite überfliegen: Ergeben die Überschriften allein eine Gliederung?
Untertitel im VideoAllen ohne TonVideo stumm anschauen und nachvollziehen
Zweites Signal neben der FarbeMenschen mit FarbsehschwächeBildschirmfoto in Schwarzweiß ansehen

Was wir standardmäßig machen

Bei jeder Website, die wir für einen Betrieb bauen, gehören diese Punkte zur Arbeit und kosten keinen Aufpreis: eine saubere Überschriftenstruktur, beschriftete Formularfelder mit verständlichen Fehlermeldungen, Alternativtexte zu den Fotos, die Sie uns liefern, lesbare Schriftgrößen, ausreichender Kontrast, Bedienbarkeit auf dem Handy und Bedienbarkeit mit der Tastatur.

Wir machen das nicht als Zusatzleistung, sondern weil eine Seite, die man schlecht bedienen kann, ihren Zweck verfehlt. Was wir dabei ausdrücklich nicht versprechen, sind Zertifikate oder eine Konformitätserklärung: Eine förmliche Prüfung gegen die Norm ist eine eigene Leistung mit eigener Verantwortung, und wir behaupten nicht, sie mitzuliefern. Alles Übrige steht auf Website für Handwerker und im Website-Abo für 59 € im Monat zzgl. MwSt. bei 0 € Einrichtung.

Für Betriebe mit eigenen Anforderungen haben wir die Gewerke einzeln beschrieben, etwa für Bauunternehmen, Dachdecker und Maler. Zu den übrigen Pflichtangaben einer Betriebswebsite — Impressum, Datenschutz, Preise — finden Sie die Einzelheiten in Rechtssichere Handwerker-Website. Wenn Sie wissen möchten, wie Ihre bestehende Seite in diesen Punkten dasteht, schreiben Sie uns über Kontakt; wir antworten innerhalb eines Werktags. Bleibt eine rechtliche Frage offen, ist der nächste Schritt ein Anwalt oder eine Anwältin, nicht eine Internetsuche.

Häufige Fragen

Mein Betrieb hat vier Mitarbeiter — muss ich jetzt etwas tun?

Nach der Ausnahme für Kleinstunternehmen sind Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von den Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen. Handeln müssen Sie also in der Regel nicht. Die wichtigsten Punkte umzusetzen ist trotzdem sinnvoll, weil sie Ihnen Anfragen bringen.

Gilt das auch für meine Facebook- oder Instagram-Seite?

Für die Gestaltung dieser Plattformen sind Sie nicht verantwortlich, die liegt beim Anbieter. In Ihrer Hand sind die Inhalte, die Sie dort einstellen — und Bildbeschreibungen und Untertitel können Sie auch dort hinterlegen.

Brauche ich ein Zertifikat oder eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Für private Betriebe ist eine förmliche Erklärung nicht der Regelfall; verlangt wird sie vor allem bei öffentlichen Stellen. Wer an Vergaben teilnimmt, sollte vorher in die Unterlagen schauen, was dort an Nachweisen gefordert ist.

Macht Barrierefreiheit meine Website hässlich?

Nein. Starke Kontraste, ruhige Typografie und große Schaltflächen sind seit Jahren guter Stil. Was wegfällt, sind dünne hellgraue Schriften und Effekte, die ohnehin niemand lesen kann.

Was kostet die Umstellung einer bestehenden Seite?

Das hängt davon ab, wie die Seite gebaut ist. Kontrast, Schriftgrößen und Alternativtexte sind oft eine Sache von Stunden; eine Seite, deren Bedienung komplett auf Mausbewegungen aufbaut, wird aufwendiger. Schreiben Sie uns, dann sehen wir uns Ihre Seite an und sagen Ihnen, was sinnvoll ist. Rechtliche Zweifelsfälle gehören dabei zu einer Anwältin oder einem Anwalt — dieser Beitrag ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Passende Leistung

Website für Ihren Handwerksbetrieb

Eine Seite, die Ihr Gewerk und Ihren Ort nennt – Texte, Technik und Änderungen übernehmen wir, Sie schreiben uns nur, was sich geändert hat.

Oleksandr Grygoriev

Über den Autor

Geschäftsführer, SEODACH Solutions GmbH

Mit über 10 Jahren Erfahrung in der IT-Branche unterstützt Oleksandr Grygoriev Unternehmen bei der digitalen Transformation — von SEO-Optimierung über KI-Automatisierung bis hin zu individueller Softwareentwicklung.

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