Rechtssichere Website für Handwerker: alle Pflichtangaben
Impressum, Datenschutz, Cookies, Preise und Bildrechte — was auf eine Betriebswebsite gehört.

Inhaltsverzeichnis
Eine Website ist für einen Handwerksbetrieb ein Schaufenster — und gleichzeitig ein Geschäftsauftritt mit Pflichten. Wer eine Seite ins Netz stellt, muss sagen, wer dahintersteht, was mit den Daten der Besucher passiert und wie Preise zu verstehen sind. Das ist in der Praxis eine überschaubare Liste, die man einmal sauber abarbeitet und dann aktuell hält.
Dieser Beitrag geht die Punkte durch, die bei einer rechtssicheren Website für Handwerker in der Regel anfallen: Impressum, Datenschutzerklärung, Cookies, Preisangaben, Bildrechte und die Pflichten, die nur in bestimmten Fällen greifen. Am Ende finden Sie eine Prüfliste, die Sie mit Ihrer eigenen Seite nebeneinanderlegen können.
Was dieser Text ist — und was nicht
Dieser Beitrag ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir beschreiben, was bei Handwerksbetrieben üblicherweise verlangt wird. Jeder Betrieb hat aber eigene Umstände: Rechtsform, Gewerk, Art der Verträge, Umfang der Website.
Wenn bei Ihnen ein Punkt unklar bleibt oder Sie unsicher sind, ob eine Pflicht greift, lassen Sie den Zweifelsfall von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen. Das kostet einmal etwas Zeit und nimmt die Unsicherheit dauerhaft heraus.
Impressum nach § 5 DDG
Die Pflicht zum Impressum steht seit 2024 in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), dem Nachfolger des TMG. Inhaltlich ist die Anforderung geblieben: Ein geschäftlicher Internetauftritt muss leicht erkennbar sagen, wer ihn betreibt. Kurz erklärt im Lexikon unter Impressumspflicht.
In ein Impressum gehören in der Regel diese Angaben:
- Name und Anschrift. Bei einem Einzelunternehmen der volle Name des Inhabers, also Vor- und Nachname. Die Anschrift muss eine Adresse sein, unter der man Sie erreicht; ein Postfach genügt nicht.
- Die Rechtsform, wenn es eine gibt, und bei Gesellschaften die Vertretungsberechtigten.
- Kontaktdaten, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme erlauben.
- Registergericht und Registernummer, wenn die Firma eingetragen ist.
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden. Wer keine hat, lässt die Zeile weg und erfindet nichts.
- Bei zulassungspflichtigen Gewerken die zuständige Handwerkskammer und die Eintragung in die Handwerksrolle.
- Die Berufsbezeichnung sowie die berufsrechtlichen Regelungen, die für Sie gelten, und wo diese zu finden sind.
Wichtig ist auch der Weg dorthin: Das Impressum muss von jeder Unterseite mit einem Klick erreichbar sein, meist über den Fußbereich, und es sollte schlicht „Impressum“ heißen. Kreative Bezeichnungen wie „Über mich“ sind genau der Fall, über den gestritten wird.
Was je Rechtsform zusätzlich hineingehört
Die Grundangaben sind gleich; Unterschiede gibt es bei Vertretung und Registereintrag:
| Rechtsform | Was zusätzlich ins Impressum gehört |
|---|---|
| Einzelunternehmen | Voller Vor- und Nachname des Inhabers, auch wenn der Betrieb unter einem Fantasienamen auftritt. Kein Registereintrag, wenn keiner besteht. |
| GbR | Alle Gesellschafter mit Vor- und Nachnamen, nicht nur der, der sich ums Geschäft kümmert. Dazu die gemeinsame Anschrift. |
| GmbH | Firmenname mit Rechtsformzusatz, alle Geschäftsführer, Registergericht und Handelsregisternummer. |
| GmbH & Co. KG | Die KG mit Registergericht und Nummer, dazu die Komplementär-GmbH mit eigenem Registereintrag und ihren Geschäftsführern. |
Ändert sich etwas — neuer Geschäftsführer, Umzug, neue Rechtsform —, gehört das am gleichen Tag ins Impressum. Dieser Punkt veraltet in der Praxis am häufigsten.
Datenschutzerklärung und Formulare
Die Datenschutzerklärung gehört auf eine eigene Seite, aus dem Fußbereich erreichbar, und sie soll verständlich sein. Ein Betrieb mit einer Handvoll Seiten braucht keinen Roman, sondern eine ehrliche Beschreibung dessen, was passiert. Grundlage ist die DSGVO.
Beim Kontaktformular heißt das: welche Felder erhoben werden, wofür (Bearbeitung der Anfrage), wie lange die Daten bleiben, auf welcher Rechtsgrundlage und wer sie zu sehen bekommt. Zu den Empfängern zählt auch Ihr Hoster, denn dort liegen die Daten.
Dazu kommen die Betroffenenrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Sie müssen genannt sein, nicht nur angedeutet.
Mit dem Hoster brauchen Sie außerdem einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Anbieter in Deutschland stellen den bereit; er wird einmal geschlossen und abgelegt.
Ein eigener Punkt sind fremde Server. Lädt Ihre Seite Schriften, Karten oder Skripte direkt von einem externen Anbieter, werden Daten des Besuchers dorthin übertragen, bevor er zustimmen konnte. Daran hängen die meisten Beanstandungen bei kleinen Websites. Die Lösung ist unspektakulär: Schriften liegen auf dem eigenen Server, und eine Karte wird erst nach Einwilligung nachgeladen — davor steht ein Platzhalter mit der Adresse als Text.
Cookies und Einwilligung
Für Cookies gilt: Was nicht technisch notwendig ist, darf erst nach der Einwilligung gesetzt werden — vorher, nicht währenddessen. Notwendig ist etwa ein Cookie, das eine Formulareingabe zusammenhält; nicht notwendig sind Reichweitenmessung und Werbefunktionen.
Setzen Sie einen Banner ein, muss Ablehnen genauso leicht sein wie Zustimmen: beide Schaltflächen auf der ersten Ebene, gleich sichtbar. Vorausgewählte Häkchen sind keine Einwilligung. Und die Einwilligung muss widerrufbar bleiben, also über einen dauerhaft erreichbaren Punkt erneut aufrufbar sein.
Der angenehmere Weg ist ein anderer: Eine schlichte Website ohne Tracking und ohne eingebettete fremde Dienste braucht oft überhaupt keinen Banner. Kein Banner heißt kein Streit über seine Gestaltung — und Besucher, die sofort das sehen, was sie suchen.
Preisangaben
Richten sich Ihre Angaben an Verbraucher, müssen Sie Endpreise nennen, also einschließlich Umsatzsteuer und aller Preisbestandteile — bei Festpreisen und Paketen auf der Website genauso wie in Preislisten zum Herunterladen.
Arbeiten Sie für Firmen und nennen Nettopreise, muss das dort stehen, wo der Preis steht: Das Angebot richtet sich an Gewerbetreibende, die Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer. Ein Sternchen im Fußbereich ist zu wenig.
„Ab“-Preise sind erlaubt, wenn sie erreichbar sind: Es muss die beschriebene Leistung zu diesem Preis tatsächlich geben. Anfahrt, Entsorgung und Zuschläge für Noteinsätze nennen Sie besser direkt daneben. Die Einzelheiten regelt die Preisangabenverordnung. Wie wir selbst mit Preisen umgehen, sehen Sie unter Preise und in Was kostet eine Handwerker-Website?.
Bilder und Rechte
Fotos sind bei Handwerksbetrieben das stärkste Argument — und die häufigste Fehlerquelle. Die Regeln dazu sind klar:
- Nur eigene Fotos oder Bilder verwenden, für die Sie eine Lizenz haben. Bilder aus der Google-Bildersuche sind keine freien Bilder.
- Lizenzbedingungen und die geforderte Urhebernennung aufbewahren. Wer im Streitfall die Lizenz vorlegen kann, hat die Sache schnell erledigt.
- Fotos von fremden Baustellen und fertigen Kundenobjekten nur mit Erlaubnis des Auftraggebers. Ein kurzer schriftlicher Satz genügt, aber er sollte existieren.
- Sind Personen erkennbar — Mitarbeiter, Kunden, Passanten —, brauchen Sie deren Einwilligung.
- Logos von Herstellern, Marken und Partnern nur mit Erlaubnis zeigen. Viele Hersteller haben dafür ein Partnerprogramm mit klaren Vorgaben.
Praktisch heißt das: bei laufenden Aufträgen bewusst Fotos machen, im gleichen Gespräch nach der Freigabe fragen und die Antwort ablegen. So entsteht eine Bildersammlung, die sauber ist und besser wirkt als jedes Stockfoto.
Weitere Pflichten je Fall
Einige Punkte greifen nur in bestimmten Fällen. Können Verbraucher über Ihre Seite einen Vertrag schließen — etwa ein Wartungspaket buchen —, kommt eine Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular dazu. Eine reine Anfrage über ein Kontaktformular ist noch kein Vertragsschluss.
Dazu gehört der Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung: ob Sie an einem solchen Verfahren teilnehmen oder nicht. Auch ein „nein“ ist eine zulässige Angabe — sie muss nur dastehen.
Und schließlich die Barrierefreiheit. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit Mitte 2025 und betrifft Dienstleistungen im Verkehr mit Verbrauchern, wobei es für kleine Dienstleistungsbetriebe eine Ausnahme gibt. Was das für einen Handwerksbetrieb bedeutet, steht ausführlich in Barrierefreie Website für Handwerker und kurz im Lexikon unter Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
Prüfliste zum Abhaken
Gehen Sie Ihre eigene Seite damit durch. Jeder Punkt ist in einer Minute geprüft:
- Von jeder Unterseite führt ein Klick zu einer Seite, die „Impressum“ heißt.
- Im Impressum stehen voller Name, erreichbare Anschrift (kein Postfach) und Rechtsform.
- Bei Gesellschaften sind alle Vertretungsberechtigten bzw. alle Gesellschafter genannt.
- Registergericht und Registernummer stimmen, falls eingetragen; die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer steht nur dort, wenn es sie gibt.
- Bei zulassungspflichtigem Gewerk sind Handwerkskammer, Handwerksrolle und Berufsbezeichnung genannt.
- Es gibt eine eigene Datenschutzseite, die das Kontaktformular konkret beschreibt und die Betroffenenrechte aufzählt.
- Mit dem Hoster ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen und abgelegt.
- Die Seite lädt keine Schriften, Skripte oder Karten von fremden Servern ohne Einwilligung.
- Falls ein Cookie-Banner nötig ist: Ablehnen ist genauso leicht wie Zustimmen, kein Häkchen ist vorausgewählt, der Widerruf ist erreichbar.
- Preise gegenüber Verbrauchern sind Endpreise; Nettopreise sind als solche gekennzeichnet; Nebenkosten sind genannt.
- Für jedes Foto und jedes Logo auf der Seite ist die Herkunft belegbar, Freigaben liegen vor.
- Widerrufsbelehrung und Hinweis zur Streitbeilegung sind vorhanden, falls über die Seite Verträge geschlossen werden.
Wie wir das bei unseren Websites lösen
Bei den Websites aus unserem Website-Abo liegen Impressum, Datenschutzerklärung und der Cookie-Banner auf eigenen Seiten, nach deutschen Vorgaben angelegt und aktuell gehalten. Ändert sich die Anschrift oder kommt ein Geschäftsführer dazu, schreiben Sie eine Nachricht, und wir ziehen es nach — Änderungen sind unbegrenzt.
Technisch halten wir die Seiten bewusst schlicht: Es werden keine Schriften und keine Skripte von fremden Servern geladen, die Server stehen zu 100 % in Deutschland, und Karten binden wir nur nach Einwilligung ein. Für 59 € im Monat zzgl. MwSt. und 0 € Einrichtung gehört das zum Paket, zusammen mit den Texten und dem Hosting — mehr dazu auf Website für Handwerker. Wenn Sie wissen wollen, wie das bei Ihrem Betrieb aussieht, schreiben Sie uns über Kontakt; wir antworten innerhalb eines Werktags. Und auch hier gilt: Was wir liefern, ist eine solide Grundlage — bleibt in Ihrem Fall eine Frage offen, prüft sie am besten ein Anwalt oder eine Anwältin.
Häufige Fragen
Reicht es, wenn das Impressum im Kontaktformular steht?
Nein. Es braucht eine eigene, als „Impressum“ bezeichnete Seite, von jeder Unterseite mit einem Klick erreichbar. Ein Textblock im Formular oder unter „Über uns“ erfüllt das nicht.
Ich bin Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag — brauche ich trotzdem ein Impressum?
Ja. Entscheidend ist nicht der Registereintrag, sondern dass die Seite geschäftlich ist. Sie nennen Namen, Anschrift, Kontaktdaten und — bei zulassungspflichtigem Gewerk — Handwerkskammer und Handwerksrolle. Die Zeilen zum Register und zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lassen Sie weg.
Muss ich einen Cookie-Banner einbauen?
Nur wenn Ihre Seite Cookies oder Dienste einsetzt, die nicht technisch notwendig sind. Eine Website ohne Tracking und ohne fremde Einbettungen kommt oft ohne Banner aus — weniger Aufwand und für Besucher angenehmer.
Kann ich eine Datenschutzerklärung aus dem Netz kopieren?
Davon raten wir ab. Die Erklärung muss beschreiben, was auf Ihrer Seite passiert — welche Formulare es gibt, wo die Seite liegt, welche Dienste eingebunden sind. Ein fremder Text nennt oft Dienste, die Sie gar nicht nutzen.
Was mache ich, wenn ich bei einem Punkt unsicher bin?
Diesen Punkt von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen lassen, statt zu schätzen. Das gilt besonders für Verträge über die Website und für Fälle mit mehreren beteiligten Gesellschaften. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und ersetzt die Prüfung nicht.
Die Seite für Ihr Gewerk
Was auf einer Seite steht, hängt vom Gewerk ab: andere Leistungen, andere Fragen, andere Saison. Für jedes Gewerk gibt es deshalb eine eigene Seite mit Aufbau, Inhalten und Preis — und einen Überblick für alle Gewerke.
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Website für Ihren Handwerksbetrieb
Eine Seite, die Ihr Gewerk und Ihren Ort nennt – Texte, Technik und Änderungen übernehmen wir, Sie schreiben uns nur, was sich geändert hat.
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