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E-Rechnung-Check: Welche Pflichten gelten für Ihr Unternehmen?

Acht Ja/Nein-Fragen zur E-Rechnung-Pflicht: Sie sehen sofort, was beim Empfang schon gilt, ab wann Sie selbst E-Rechnungen ausstellen und wo in Ihren Abläufen noch etwas fehlt. Der Check läuft nur in Ihrem Browser, nichts wird übertragen oder gespeichert.

  • Dauer: etwa zwei Minuten
  • Keine Anmeldung, keine Datenübertragung
  • Ergebnis mit konkreten nächsten Schritten
Der Check

Beantworten Sie acht Fragen

Wenn Sie eine Frage nicht sicher beantworten können, lassen Sie sie offen. Das Ergebnis zeigt dann, was noch zu klären ist.

0 von 8 Fragen beantwortet

  1. Ist Ihr Unternehmen in Deutschland ansässig?

    Die Pflicht betrifft Umsätze zwischen Unternehmen, die beide im Inland ansässig sind.

  2. Stellen Sie Rechnungen an Unternehmen, die ebenfalls in Deutschland ansässig sind?

    Rechnungen an Privatkunden und an Empfänger im Ausland sind nicht betroffen.

  3. Erhalten Sie Rechnungen von Lieferanten oder Dienstleistern aus Deutschland?

    Fast jedes Unternehmen hat inländische Lieferanten: Telefon, Miete, Software, Material.

  4. Lag der Gesamtumsatz Ihres Unternehmens im Vorjahr über 800.000 Euro?

    Der Vorjahresumsatz entscheidet, wie lange Sie noch Papier- oder PDF-Rechnungen verschicken dürfen.

  5. Verschicken Sie Ihre Rechnungen heute als PDF oder auf Papier?

    Ein PDF ohne eingebettete strukturierte Daten ist keine E-Rechnung.

  6. Kann Ihre Buchhaltung eingehende XRechnung- und ZUGFeRD-Dateien heute auslesen?

    Gemeint ist: Die Daten werden übernommen, nicht nur das PDF angesehen oder ausgedruckt.

  7. Schreiben Sie Ihre Rechnungen in einer Rechnungs-, Buchhaltungs- oder ERP-Software?

    Also nicht in einer Textverarbeitung oder Tabellenkalkulation.

  8. Stellen Sie Rechnungen an öffentliche Auftraggeber?

    Zum Beispiel an Gemeinden, Landes- oder Bundesbehörden.

Ihr Ergebnis

Beantworten Sie die ersten drei Fragen, dann erscheint hier Ihr Ergebnis. Jede weitere Antwort macht es genauer.

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser.

So funktioniert der Check

Vom Fragebogen zum Plan

  1. Schritt 1

    Fragen beantworten

    Klicken Sie bei jeder Frage auf Ja oder Nein. Das Ergebnis aktualisiert sich mit jeder Antwort, Sie müssen nichts absenden.

  2. Schritt 2

    Fristen ablesen

    Der Check trennt Empfang und Versand. Für beide Seiten sehen Sie, ob die Pflicht schon gilt oder ab welchem Datum sie greift.

  3. Schritt 3

    Nächste Schritte planen

    Zu jeder Pflicht nennt das Ergebnis, was in Ihren Abläufen konkret fehlt: Eingang, Format, Software oder Freigabe.

Praxis

E-Rechnung lesen, prüfen und umwandeln

Drei Handgriffe, nach denen in der Buchhaltung am häufigsten gefragt wird: eine XML-Datei öffnen, eine eingegangene E-Rechnung prüfen und aus einem PDF eine XRechnung machen. Dazu, was in einem Muster steht.

E-Rechnung öffnen: XML lesbar machen

Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei. Doppelklick zeigt deshalb Quelltext und keine Rechnung — lesbar wird sie erst durch ein Programm, das die Felder einsortiert.

  • In Ihrer Buchhaltungs- oder ERP-Software: Beleg einlesen, das Programm zeigt Positionen, Beträge und Zahlungsangaben als gewohnte Rechnung.
  • Mit einem Anzeigeprogramm oder einer Darstellungsvorlage: Daraus entsteht aus der XML-Datei eine lesbare Ansicht zum Ausdrucken und Weiterleiten.
  • Bei ZUGFeRD genügt der PDF-Reader: Die Sichtkopie öffnet sich wie immer, der Datensatz steckt als Anhang im PDF.

E-Rechnung prüfen: was eine Validierung beantwortet

Die Prüfung einer eingegangenen Datei läuft auf zwei Ebenen, und nur die erste lässt sich automatisieren. Wer beides vermischt, sucht Fehler an der falschen Stelle.

  • Formal: Ist die Datei gegen die Norm EN 16931 und das verwendete Format gültig? Das Ergebnis nennt die Regel und das betroffene Feld.
  • Pflichtangaben: Rechnungsnummer, Datum, Steuerangaben, Zahlungsbedingungen und bei öffentlichen Auftraggebern die Leitweg-ID.
  • Fachlich: Menge, Preis, Leistung und Bestellbezug prüft weiterhin Ihre Freigabe — eine gültige Datei ist noch keine richtige Rechnung.

PDF in eine XRechnung umwandeln

Eine PDF-Rechnung wird nicht durch Umbenennen zur E-Rechnung: Es fehlt der strukturierte Datensatz. Drei Wege führen dahin, und sie unterscheiden sich im Aufwand deutlich.

  • Aus der Quelle heraus: Ihre Rechnungs- oder ERP-Software stellt XRechnung oder ZUGFeRD direkt aus. Der saubere Weg, weil die Daten nicht erst wieder gelesen werden müssen.
  • Über einen Konverter: Ein Dienst liest das PDF aus und erzeugt die XML-Datei. Die erkannten Felder gehören kontrolliert, bevor die Rechnung rausgeht.
  • Als ZUGFeRD: Das Programm legt den Datensatz in das gewohnte PDF. Für Empfänger, die beides brauchen, ist das der verträglichste Weg.

E-Rechnung-Muster: was in einem Beispiel steht

Ein Muster taugt zum Abgleich der eigenen Felder, nicht als Vorlage zum Ausfüllen. Diese Blöcke stehen in jeder normgerechten Datei.

  • Kopf: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Rechnungsart, Währung und — bei öffentlichen Auftraggebern — die Leitweg-ID.
  • Beteiligte: Verkäufer und Käufer mit Anschrift, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, dazu Bestell- oder Vertragsnummer.
  • Positionen und Summen: Artikel, Menge, Einzelpreis, Steuersatz je Position, Summen je Steuersatz, Zahlungsziel und Bankverbindung.
Hintergrund

Was hinter den Fragen steckt

Ein PDF ist keine E-Rechnung

Eine E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen und lässt sich maschinell verarbeiten. Ein PDF ohne eingebettete Daten gilt als sonstige Rechnung: gut lesbar für Menschen, für Software aber wertlos. Genau deshalb fragt der Check, ob Sie heute noch PDFs oder Papier verschicken.

Empfang: seit dem 1. Januar 2025 Pflicht

Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen von anderen inländischen Unternehmen entgegennehmen können. Eine Zustimmung des Empfängers ist dafür nicht nötig, und die Größe des Unternehmens spielt keine Rolle: Auch ein Zweimannbetrieb muss eine strukturierte Rechnung annehmen können. In der Praxis wird diese Seite am häufigsten übersehen.

Versand: Übergang bis 2027 und 2028

Beim Ausstellen gibt es Übergangsfristen. Bis Ende 2026 dürfen alle Unternehmen noch Papierrechnungen schicken, PDF und andere elektronische Formate mit Zustimmung des Empfängers. 2027 gilt das nur noch bei höchstens 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr, EDI-Verfahren bleiben bis Ende 2027 nur mit Zustimmung des Empfängers zulässig (§ 27 Abs. 38 UStG), unabhängig vom Umsatz. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die E-Rechnung für alle inländischen B2B-Umsätze.

XRechnung oder ZUGFeRD

Beide Formate erfüllen die europäische Norm EN 16931. XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne Layout und bei öffentlichen Auftraggebern verbreitet, oft zusammen mit einer Leitweg-ID. ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebetteten XML-Daten: Der Mensch sieht die gewohnte Rechnung, die Software liest den Datensatz. Achtung bei den ZUGFeRD-Profilen: MINIMUM und BASIC WL gelten nicht als E-Rechnung, erst ab BASIC ist es eine.

Wer nicht betroffen ist

Rechnungen an Privatkunden und an Empfänger im Ausland fallen nicht unter die Pflicht. Ausgenommen sind außerdem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto, Fahrausweise, bestimmte steuerfreie Umsätze und Leistungen von Kleinunternehmern nach § 19 UStG. Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen aber empfangen können. Ob eine Ausnahme für Ihren Fall greift, klärt Ihre Steuerberatung.

Hinweis: Der E-Rechnung-Check ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Er gibt die Regeln vereinfacht wieder (Stand Oktober 2026: § 14 UStG, BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 und 15. Oktober 2025) und berücksichtigt keine Sonderfälle. Verbindlich sind die Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums; für Ihren konkreten Fall ist Ihre Steuerberatung zuständig.

Häufige Fragen

Fragen zur E-Rechnungspflicht

Muss mein kleines Unternehmen E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 für jedes inländische Unternehmen, unabhängig von der Größe. Für den Anfang genügen ein definiertes Postfach und ein Programm, das den Datensatz lesbar macht.

Ab wann muss ich selbst E-Rechnungen verschicken?

Das hängt vom Vorjahresumsatz ab. Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr 2026 stellen ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen aus, ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle inländischen B2B-Rechnungen. Bis dahin sind Papierrechnungen zulässig, PDF und andere elektronische Formate nur mit Zustimmung des Empfängers.

Brauche ich für die E-Rechnung eine neue Software?

In den seltensten Fällen. Viele Buchhaltungs- und Warenwirtschaftsprogramme können XRechnung und ZUGFeRD bereits lesen und schreiben. Der Aufwand steckt meist in der Anbindung und in den Abläufen: Eingang, Zuordnung, Freigabe und Archivierung.

Was mache ich, wenn meine Lieferanten weiter PDFs schicken?

Im Übergangszeitraum laufen beide Wege parallel, das ist zulässig. Ein gut aufgebauter Rechnungseingang nimmt beides entgegen: Strukturierte Belege werden direkt gelesen, PDFs werden ausgelesen und zur Prüfung vorgelegt.

Gilt die E-Rechnung-Pflicht auch für Kleinunternehmer?

Zur Hälfte. Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen, empfangen müssen sie sie aber seit dem 1. Januar 2025 wie jedes andere inländische Unternehmen. Meist genügen dafür eine feste Rechnungsadresse und ein Programm, das XRechnung und ZUGFeRD anzeigt.

Was gilt, wenn wir mit SAP, einem anderen ERP oder per EDI arbeiten?

Viele ERP-Systeme bringen eine E-Rechnung-Funktion mit, die eingerichtet werden muss. Bestehende EDI-Verfahren dürfen bis Ende 2027 nur mit Zustimmung des Empfängers weiterlaufen (§ 27 Abs. 38 UStG); ab 2028 müssen sich daraus die Pflichtangaben nach EN 16931 vollständig gewinnen lassen. Das Ergebnis des Checks zeigt, wo Handlungsbedarf ist, die Anbindung selbst ist ein Integrationsprojekt.

Ersetzt der E-Rechnung-Check eine Steuerberatung?

Nein. Der Check ordnet Ihre Antworten den allgemeinen Regeln zu und zeigt, wo Handlungsbedarf wahrscheinlich ist. Verbindlich sind die Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums, für Ihren konkreten Fall ist Ihre Steuerberatung zuständig.

Werden meine Antworten gespeichert?

Nein. Der Check rechnet ausschließlich in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server geschickt und nichts gespeichert. Schließen Sie die Seite, sind die Antworten weg.

Wie kann ich eine E-Rechnung öffnen und lesen?

Eine XRechnung ist eine XML-Datei und wird erst durch ein Programm lesbar: Buchhaltungs- oder ERP-Software, ein Anzeigeprogramm oder eine Darstellungsvorlage für die Visualisierung. Bei ZUGFeRD reicht der PDF-Reader, weil die Sichtkopie im PDF steckt und der Datensatz als Anhang mitreist.

Wie prüfe ich, ob eine eingegangene E-Rechnung gültig ist?

Die formale Prüfung vergleicht die Datei mit der Norm EN 16931 und den Regeln des Formats und nennt zu jedem Fehler die betroffene Angabe. Viele Buchhaltungsprogramme machen das beim Einlesen, sonst erledigt es ein Prüfdienst. Ob Menge, Preis und Leistung stimmen, bleibt Sache Ihrer Freigabe.

Kann ich ein PDF in eine XRechnung umwandeln?

Umbenennen genügt nicht, denn im PDF fehlt der strukturierte Datensatz. Am verlässlichsten stellt die Software, die die Rechnung erzeugt, direkt XRechnung oder ZUGFeRD aus. Ein Konverter liest ein vorhandenes PDF aus und erzeugt daraus die XML-Datei; die erkannten Felder sollten Sie vor dem Versand kontrollieren.

Ergebnis besprechen

Sie wissen jetzt, welche Pflichten gelten. In einem kostenfreien Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihren Rechnungseingang und Ihren Versand und sagen Ihnen, was sich mit Ihren vorhandenen Programmen lösen lässt. Unsere Server stehen zu 100 % in Deutschland und der EU.

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