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Digitalbonus Bayern und KI-Förderung: was KMU beantragen können

Zuschüsse, Bedingungen und Antragsweg — Stand September 2026

Oleksandr Grygoriev
Geschäftsführer, SEODACH Solutions GmbH
  • 9 Min. Lesezeit
  • 10 Abschnitte
Digitalbonus Bayern und KI-Förderung: was KMU beantragen können
Inhaltsverzeichnis
  1. Der Digitalbonus Bayern im Überblick
  2. Wer antragsberechtigt ist
  3. Was gefördert wird — und was nicht
  4. KI-Förderung: wann der Digitalbonus Plus in Frage kommt
  5. So läuft der Antrag ab
  6. Die Monatskontingente: Timing entscheidet
  7. Checkliste vor dem Antrag
  8. Förderprogramme für Digitalisierung jenseits von Bayern
  9. Wie wir Sie dabei unterstützen — und wo nicht
  10. Häufige Fragen zum Digitalbonus Bayern

Der Digitalbonus Bayern ist für kleine Betriebe im Freistaat derzeit eine der direktesten Förderungen für Digitalisierung und KI: ein Zuschuss von bis zu 7.500 Euro in der Standardvariante und bis zu 30.000 Euro im Digitalbonus Plus, jeweils für höchstens die Hälfte der förderfähigen Ausgaben. Das Programm läuft bis Ende 2027. Wer ihn nutzen will, muss allerdings die Reihenfolge einhalten — ein einziger zu früh erteilter Auftrag, und das Projekt ist nicht mehr förderfähig.

Dieser Beitrag fasst zusammen, was Sie beantragen können, was ausgeschlossen ist und wie das Verfahren abläuft. Alle Angaben beruhen auf den offiziellen Seiten digitalbonus.bayern des bayerischen Wirtschaftsministeriums, Stand 27. September 2026. Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich ist immer die Richtlinie in ihrer aktuellen Fassung.

Der Digitalbonus Bayern im Überblick

Der Freistaat fördert zwei Bereiche. Im Förderbereich Digitalisierung geht es um die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, ausdrücklich auch mit Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitalen Zwillingen und Simulation. Der Förderbereich IT-Sicherheit deckt die Einführung oder Verbesserung von Sicherheitsprozessen im Unternehmen ab.

PunktDigitalbonus StandardDigitalbonus Plus
Zuschussbis zu 7.500 Eurobis zu 30.000 Euro
Fördersatzbis zu 50 % der förderfähigen Ausgabenbis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
Voraussetzungförderfähige Maßnahme, mindestens 4.000 Euro zuwendungsfähige Ausgabenzusätzlich ein besonderer Innovationsgehalt, ausführlich begründet
Wie ofteinmal je Förderbereicheinmal insgesamt, in einem der beiden Bereiche
Typische VorhabenERP, CRM, Dokumentenmanagement, Warenwirtschaft, Branchenlösungen, Kunden- und BewerberportaleKI und intelligente Datenanalyse, intelligente Robotik, Simulation und digitale Zwillinge

Die Programmlaufzeit reicht vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2027. In dieser Zeit sind pro Unternehmen höchstens zwei Anträge möglich, je einer pro Förderbereich. Anträge nach der alten Richtlinie, die bis zum 30. Juni 2024 eingegangen sind, zählen dabei nicht mit.

Wer antragsberechtigt ist

Der Digitalbonus richtet sich an kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern, die die Maßnahme auch dort einsetzen. Gewerblich heißt: Gewerbebetrieb im Sinne des Gewerbesteuergesetzes. Klein heißt:

  • weniger als 50 Beschäftigte (in Vollzeitäquivalenten, Auszubildende zählen nicht mit) und
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.

Maßgeblich ist das Jahr des letzten Jahresabschlusses. Verbundene Unternehmen spielen für die Größe keine Rolle, wohl aber für die De-minimis-Erklärung: Alle De-minimis-Beihilfen der Unternehmensgruppe dürfen innerhalb von drei Jahren 300.000 Euro nicht überschreiten.

Ausgeschlossen sind unter anderem freie Berufe (außer in gewerblicher Rechtsform), Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Vereine, Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung sowie Betriebe in Insolvenz. Ein Handwerksbetrieb, eine kleine Spedition oder ein Online-Händler mit 20 Mitarbeitenden passt dagegen typischerweise ins Raster.

Was gefördert wird — und was nicht

Gefördert werden Ausgaben für externe Anbieter: Entwicklung, Einrichtung, Installation, individuelle Anpassung und Programmierung, technische Dokumentation und die dafür nötige Software. Beratung und Schulung zählen mit, solange sie zur eingeführten Lösung gehören, und dürfen höchstens die Hälfte der zuwendungsfähigen Ausgaben ausmachen. Hardware ist grundsätzlich ausgeschlossen, mit zwei Ausnahmen: Roboter-Hardware im Bereich Digitalisierung und Sicherheitskomponenten wie Firewall oder Datensicherung im Bereich IT-Sicherheit.

Die Ausschlussliste ist lang, und an ihr scheitern in der Praxis die meisten Ideen. Nicht förderfähig sind:

  • Vorhaben, die bereits begonnen haben — dazu reicht ein erteilter Auftrag, auch mündlich;
  • Maßnahmen, denen eine gesetzliche Pflicht zugrunde liegt, sowie reine Ersatzbeschaffungen;
  • Standard-Software wie Bürosoftware oder Betriebssysteme;
  • Standard-Websites und Standard-Webshops ohne tiefe Einbindung in betriebliche Abläufe;
  • klassisches Online-Marketing wie Suchmaschinenoptimierung, Anzeigen, Newsletter sowie Text-, Bild- und Grafikarbeiten;
  • eigene Personal- und Entwicklungskosten des Unternehmens;
  • Maßnahmen unter 4.000 Euro zuwendungsfähiger Ausgaben, Leasing und Mietkauf;
  • Lizenz- und Servicegebühren über 18 Monate hinaus sowie Vorhaben, die schon aus einem anderen Programm gefördert werden.

Für die Planung heißt das: Der Zuschuss trägt die Arbeit eines Dienstleisters an einer Lösung, die in Ihre Abläufe eingreift. Eine neue Homepage oder eine Kampagne gehört nicht dazu. Ein Kundenportal, das Aufträge direkt in die Auftragsbearbeitung schreibt, oder die Anbindung Ihres Dokumentenmanagementsystems an die Buchhaltung dagegen schon.

KI-Förderung: wann der Digitalbonus Plus in Frage kommt

Wer als kleiner Betrieb in Bayern nach KI-Förderung sucht, kommt am Digitalbonus Plus kaum vorbei. Der Freistaat hat KI, Robotik und Datenanalyse bei der Neuauflage ausdrücklich zum Schwerpunkt gemacht, und die Plus-Variante ist das Instrument, mit dem solche Projekte den höheren Zuschuss bekommen können.

Entscheidend ist der besondere Innovationsgehalt. Der Antrag muss beschreiben, was an der Lösung neu ist, idealerweise abgegrenzt von bestehenden Produkten und mit Blick auf die Besonderheit in Ihrem Betrieb oder Ihrer Branche. Die Förderstelle nennt dafür Beispiele wie KI oder intelligente Datenanalyse zur Verbesserung betrieblicher Ergebnisse. Der Kauf marktüblicher Software fällt dagegen in den Standard, ebenso eine Eigenentwicklung, die technisch nichts Besonderes bietet.

Zwei praktische Hinweise aus den offiziellen Unterlagen:

  • Liegen die förderfähigen Ausgaben bei höchstens 15.000 Euro, lohnt sich der Plus-Antrag nicht: Der Zuschuss wäre gleich hoch, der Standard wird nach Angabe der Förderstelle schneller bearbeitet.
  • Vor einem Plus-Antrag bittet die Förderstelle darum, vorab Kontakt mit der zuständigen Bezirksregierung aufzunehmen. In Grenzfällen holt sie vor der Entscheidung das Votum eines Expertengremiums ein.

Ein Beispiel für ein Vorhaben, das inhaltlich zum Plus passen kann: Ein KI-Agent, der eingehende Anfragen, Lieferscheine oder Reklamationen liest, mit Ihren Stammdaten abgleicht und die Vorgänge im System anlegt. Ob der Innovationsgehalt reicht, entscheidet allein die Bezirksregierung. Wie so ein Projekt aufgebaut ist und was es im Betrieb leistet, beschreiben wir auf der Seite KI-Implementierung.

So läuft der Antrag ab

  1. Vorhaben klären. Beschreiben Sie Ziel, Umfang und Nutzen, bevor Sie Angebote einholen. Eine kurze Prozessanalyse hilft, weil Sie im Antrag ohnehin darlegen müssen, welcher Ablauf sich wie verändert.
  2. Angebote einholen, nichts beauftragen. Das Angebot eines externen Dienstleisters gehört zu den Antragsunterlagen. Lizenz- und Servicekosten sollte es auf höchstens 18 Monate aufschlüsseln.
  3. ELSTER-Unternehmenskonto bereithalten. Seit Mai 2025 geht der Antrag nur noch mit dem ELSTER-Unternehmenskonto des antragstellenden Unternehmens. Auch Einzelunternehmen legen es „für eine Organisation“ an. Die Registrierung dauert, planen Sie sie früh ein.
  4. Online-Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung stellen. Zuständig ist der Regierungsbezirk, in dem die Maßnahme umgesetzt wird. Bereithalten sollten Sie Unternehmensdaten, De-minimis-Bescheinigungen, Finanzierungsplan und Angebote.
  5. Eingangsbestätigung abwarten. Erst mit der Eingangsbestätigung per E-Mail dürfen Sie Verträge schließen und mit dem Projekt beginnen — auf eigenes Risiko, denn bewilligt ist damit noch nichts.
  6. Bescheid und Umsetzung. Der Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid kommt ausschließlich digital in das ELSTER-Konto. Ab dem Bescheid haben Sie höchstens 18 Monate, um das Projekt umzusetzen und alle Rechnungen zu bezahlen.
  7. Auszahlung beantragen. Nach Abschluss stellen Sie einen einzigen Auszahlungsantrag. Für Bewilligungen ab dem 1. November 2025 genügt in der Regel eine Projektmitteilung; bei Zuschüssen über 10.000 Euro und bei Stichproben kommt ein Verwendungsnachweis dazu. Zwischenauszahlungen gibt es nicht.

Die Monatskontingente: Timing entscheidet

Anträge werden in monatlichen Kontingenten angenommen. Das Portal öffnet am ersten Werktag eines Monats um 10 Uhr; ist das Kontingent erschöpft, geht es erst im Folgemonat weiter. Ob das laufende Kontingent noch frei ist oder ab wann wieder Anträge möglich sind, zeigt die Antragsseite des Förderportals.

Deshalb: Den Antrag vorher vollständig vorbereiten, alle Unterlagen als Dateien bereitlegen und am Stichtag pünktlich absenden. Ein zwischengespeicherter Antrag lässt sich erst wieder bearbeiten, wenn das nächste Kontingent öffnet.

Checkliste vor dem Antrag

  • Sind Sie ein Gewerbebetrieb mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme?
  • Liegt die Betriebsstätte, an der die Lösung eingesetzt wird, in Bayern?
  • Ist noch kein Auftrag erteilt, auch kein mündlicher?
  • Greift die Lösung in betriebliche Abläufe ein, statt nur Marketing oder Standard-Software zu sein?
  • Kommen mindestens 4.000 Euro förderfähige Ausgaben zusammen, und liegt der Anteil von Beratung und Schulung bei höchstens der Hälfte?
  • Haben Sie ein schriftliches Angebot mit Lizenzkosten für höchstens 18 Monate?
  • Ist das ELSTER-Unternehmenskonto eingerichtet, und sind alle De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre bekannt?
  • Für den Plus: Können Sie auf einer Seite erklären, was an der Lösung neu ist?

Förderprogramme für Digitalisierung jenseits von Bayern

Viele Beiträge zu Förderprogrammen der Digitalisierung für KMU nennen noch Bundesprogramme, die es nicht mehr gibt. „Digital Jetzt“ nimmt seit Ende 2023 keine Anträge mehr an, „go-digital“ ist zum Jahresende 2024 ausgelaufen. Ein gleichwertiges Nachfolgeprogramm für kleine Betriebe gibt es nach unserem Stand nicht.

Was bleibt: Die Mittelstand-Digital Zentren bieten kostenfreie Informationsangebote und Workshops, und die Förderdatenbank des Bundes listet Programme von Bund, Ländern und EU. Beachten Sie: Wird ein Vorhaben bereits aus einem anderen Programm gefördert, schließt das den Digitalbonus für dieselbe Maßnahme aus.

Wie wir Sie dabei unterstützen — und wo nicht

Eine Einschränkung vorweg, weil sie oft übersehen wird: Den Antrag muss Ihr Unternehmen selbst stellen. Die Nutzung des ELSTER-Kontos durch Dienstleister oder Fördermittelberater ist ausdrücklich nicht zulässig. Wir stellen also keinen Antrag für Sie und versprechen keine Bewilligung. Darüber entscheidet allein die Bezirksregierung.

Was wir liefern, ist das, was ein Antrag inhaltlich braucht:

  • einen Digitalisierungs-Check, der zeigt, welcher Prozess sich zuerst lohnt und wie Ihr digitaler Reifegrad heute aussieht;
  • ein schriftliches Angebot mit klarer Aufteilung in Entwicklung, Einführung, Schulung und Lizenzen, so wie das Formular es verlangt;
  • eine fachliche Projektbeschreibung, die Sie für den Antrag übernehmen können, bei KI-Vorhaben mit Blick auf den Innovationsgehalt;
  • die Umsetzung nach der Eingangsbestätigung, ob als Individualsoftware, KI-Lösung oder Anbindung bestehender Systeme, plus Rechnungen und Unterlagen für den Auszahlungsantrag.

Ob eine Standardlösung oder eine eigene Entwicklung besser passt, klärt unser Vergleich Individualsoftware oder Standardsoftware. Wenn Sie ein Vorhaben im Kopf haben und wissen wollen, ob es in den Rahmen passt, sprechen Sie uns vor dem nächsten Kontingent an: Kostenfreies Erstgespräch vereinbaren.

Häufige Fragen zum Digitalbonus Bayern

Kann ich schon mit dem Projekt anfangen und den Antrag nachreichen?

Nein. Gefördert werden nur Vorhaben, die noch nicht begonnen haben. Als Beginn gilt schon eine verbindliche Bestellung oder ein Auftrag, auch mündlich. Die Förderstelle weist darauf hin, dass ein Antrag für ein begonnenes Vorhaben als Subventionsbetrug gewertet werden kann.

Wird eine neue Firmenwebsite gefördert?

In der Regel nicht. Standard-Websites, Standard-Shops und Online-Marketing sind ausgeschlossen. Förderfähig kann eine Web-Anwendung sein, die tief in Ihre Abläufe eingebunden ist, etwa ein Kundenportal mit Anbindung an Auftragsbearbeitung oder CRM.

Werden KI-Schulungen gefördert?

Nur als Teil eines Projekts. Schulungen zur eingeführten Lösung zählen mit, höchstens bis zur Hälfte der förderfähigen Ausgaben. Eine reine Schulung ohne Einführung einer Lösung ist ausgeschlossen.

Kann ein Dienstleister den Antrag für mich stellen?

Nein. Der Antrag muss über das ELSTER-Unternehmenskonto des eigenen Unternehmens gestellt werden. Dienstleister liefern Angebot und Projektbeschreibung, abschicken müssen Sie selbst.

Wie lange habe ich für die Umsetzung Zeit?

Höchstens 18 Monate ab Datum des Zuwendungsbescheids. In begründeten Fällen ist eine Verlängerung möglich, wenn Sie sich rechtzeitig an die Bezirksregierung wenden. Ändern sich Kosten, Umfang oder Dienstleister, müssen Sie das unverzüglich melden; bei Bewilligungen ab dem 1. November 2025 droht sonst der vollständige Widerruf.

Gibt es 2026 noch go-digital oder Digital Jetzt?

Nein. Beide Bundesprogramme nehmen keine Anträge mehr an. Für kleine Betriebe in Bayern ist der Digitalbonus aktuell der naheliegende Weg.

Passende Leistung

Digitalisierungs-Check

Gemeinsam klären wir, welche Abläufe sich zuerst zu digitalisieren lohnen und welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind.

Oleksandr Grygoriev

Über den Autor

Oleksandr Grygoriev
Geschäftsführer, SEODACH Solutions GmbH

Mit über 10 Jahren Erfahrung in der IT-Branche unterstützt Oleksandr Grygoriev Unternehmen bei der digitalen Transformation — von SEO-Optimierung über KI-Automatisierung bis hin zu individueller Softwareentwicklung.

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