Neu: PultOS — Ihr Unternehmen auf einem Bildschirm • 71 fertige Integrationen • Server in Deutschland

Was ist der Digitalbonus Bayern?

Der Digitalbonus Bayern bezuschusst Digitalisierung und KI in kleinen Betrieben mit bis zu 30.000 Euro. Wer ihn bekommt und wie der Antrag abläuft.

· Aktualisiert:

Digitalisierung & RechtDigitale Abläufe auf sicherem Fundament
Digitale Abläufe
  • ProzesseDigitalbonus Bayern
  • Rechnungen & Belege
  • Datenschutz & Zugang
Ihre Website
Einordnung: Digitalbonus Bayern — im Schema „Prozesse“. Schema zur Einordnung, keine Messwerte.
Inhaltsverzeichnis

Der Digitalbonus Bayern ist ein Förderprogramm des Freistaats Bayern, das kleinen gewerblichen Unternehmen einen Zuschuss für Digitalisierungs- und IT-Sicherheitsprojekte zahlt. Übernommen werden bis zu 50 % der Ausgaben für externe Dienstleister: im Standard höchstens 7.500 Euro, im Digitalbonus Plus für besonders innovative Vorhaben bis zu 30.000 Euro.

Das Programm läuft nach der aktuellen Richtlinie bis Ende 2027. Die meisten Anträge scheitern nicht am Inhalt, sondern an der Reihenfolge: Wer zu früh beauftragt, verliert den Anspruch. Dieser Artikel zeigt, wie das Programm aufgebaut ist und woran Sie vor dem ersten Angebot denken sollten.

Was hinter dem Digitalbonus steckt

Das Programm gehört zum bayerischen Wirtschaftsministerium, die Anträge bearbeiten die Bezirksregierungen. Gedacht ist es für Betriebe, die keine eigene IT-Abteilung haben und Digitalisierung deshalb einkaufen müssen: die Schreinerei mit zwölf Leuten, die Spedition mit 30 Fahrern, den Onlinehändler aus Niederbayern.

Gefördert wird in zwei Bereichen:

  • Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, ausdrücklich auch mit Künstlicher Intelligenz, Robotik, Simulation und digitalen Zwillingen.
  • IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung von Sicherheitsprozessen im Unternehmen.

Während der Laufzeit kann jedes Unternehmen höchstens zwei Anträge stellen, je einen pro Förderbereich.

Standard und Plus: die Förderhöhe

PunktDigitalbonus StandardDigitalbonus Plus
Zuschussbis zu 7.500 Eurobis zu 30.000 Euro
Fördersatzbis zu 50 % der förderfähigen Ausgabenbis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
Mindestausgaben4.000 Euro4.000 Euro
Zusätzliche Voraussetzungkeinebesonderer Innovationsgehalt, ausführlich begründet
Wie ofteinmal je Förderbereicheinmal insgesamt

Eine Faustregel aus den offiziellen Hinweisen: Liegen die förderfähigen Ausgaben bei höchstens 15.000 Euro, bringt der Plus-Antrag nichts, denn die Hälfte davon sind ohnehin 7.500 Euro. Der Standard wird außerdem schneller bearbeitet. Interessant wird der Plus erst bei größeren Vorhaben mit echtem Neuheitswert, etwa einer KI-Lösung, die Ihren Betrieb anders arbeiten lässt als bisher.

Wer antragsberechtigt ist

  • Gewerbebetriebe im Sinne des Gewerbesteuergesetzes mit Betriebsstätte in Bayern, an der die Lösung auch eingesetzt wird,
  • mit weniger als 50 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten, Auszubildende zählen nicht mit)
  • und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.

Nicht antragsberechtigt sind unter anderem freie Berufe außerhalb einer gewerblichen Rechtsform, Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen, Vereine und gemeinnützige Organisationen sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Weil der Zuschuss als De-minimis-Beihilfe gewährt wird, zählen alle De-minimis-Beihilfen der Unternehmensgruppe aus den letzten drei Jahren mit. Zusammen dürfen sie 300.000 Euro nicht überschreiten.

Was gefördert wird und was nicht

Förderfähig sind Ausgaben für externe Anbieter: Programmierung, Einrichtung, individuelle Anpassung, Installation, technische Dokumentation und die dafür nötige Software. Beratung und Schulung zählen mit, wenn sie zur eingeführten Lösung gehören, dürfen aber höchstens die Hälfte der Ausgaben ausmachen. Hardware ist bis auf Roboter und Sicherheitskomponenten wie Firewall oder Datensicherung ausgeschlossen.

Nicht gefördert werden unter anderem:

  • Vorhaben, die schon begonnen haben – dafür genügt ein erteilter Auftrag, auch ein mündlicher,
  • Standard-Software wie Büroprogramme und Betriebssysteme,
  • Standard-Websites und Webshops ohne Einbindung in betriebliche Abläufe,
  • Online-Marketing wie Suchmaschinenoptimierung, Anzeigen oder Newsletter,
  • eigene Personalkosten, Leasing und Mietkauf,
  • Maßnahmen, denen eine gesetzliche Pflicht zugrunde liegt, und reine Ersatzbeschaffungen.

Der letzte Punkt überrascht viele. Wer nur deshalb eine neue Rechnungssoftware einführt, weil die E-Rechnung Pflicht wird, sollte nicht mit dem Bonus rechnen. Geht das Vorhaben deutlich darüber hinaus, etwa bis zur automatischen Prüfung und Buchung eingehender Belege, bewertet die Bezirksregierung den Einzelfall.

So läuft der Antrag ab

  1. Vorhaben beschreiben. Welcher Ablauf ändert sich, was kostet er heute, was soll danach anders sein?
  2. Angebot einholen, nicht beauftragen. Das schriftliche Angebot des Dienstleisters gehört zum Antrag. Lizenz- und Servicekosten werden auf höchstens 18 Monate aufgeschlüsselt.
  3. ELSTER-Unternehmenskonto einrichten. Der Antrag läuft ausschließlich über das ELSTER-Konto Ihres Unternehmens. Dienstleister dürfen es nicht für Sie bedienen.
  4. Online-Antrag stellen. Anträge werden in monatlichen Kontingenten angenommen. Ist ein Kontingent vergeben, geht es im Folgemonat weiter.
  5. Eingangsbestätigung abwarten. Erst danach dürfen Sie Verträge schließen – auf eigenes Risiko, solange der Bescheid aussteht.
  6. Umsetzen und abrechnen. Ab dem Bescheid bleiben höchstens 18 Monate für Umsetzung und Zahlung, danach folgt ein einziger Auszahlungsantrag.

Jeden Schritt mit Checkliste finden Sie in unserem Beitrag Digitalbonus Bayern und KI-Förderung.

Beispiele aus dem bayerischen Mittelstand

  • Elektrobetrieb mit 18 Mitarbeitenden: Aufträge kommen per Telefon, E-Mail und Zettel. Ein Auftragsportal, das Anfragen direkt in die Auftragsbearbeitung schreibt und Termine an die Monteure verteilt, greift in den Ablauf ein und kommt für den Standard in Frage.
  • Großhändler für Sanitärbedarf: Bestellungen als PDF werden bisher abgetippt. Eine KI, die sie liest, mit Artikelstamm und Preisen abgleicht und im ERP anlegt, kann bei gut begründetem Neuheitswert ein Kandidat für den Plus sein.
  • Tischlerei mit alter Serverlösung: Firewall, Datensicherung und ein Notfallkonzept lassen sich im Bereich IT-Sicherheit fördern. Der bloße Tausch eines Rechners dagegen nicht.
  • Kleine Steuerkanzlei: scheidet von vornherein aus, weil freie Berufe ohne gewerbliche Rechtsform nicht antragsberechtigt sind.

Abgrenzung zu anderen Förderprogrammen

Bundesprogramme wie „Digital Jetzt“ und „go-digital“ nehmen keine Anträge mehr an. Ein gleichwertiger Nachfolger für kleine Betriebe existiert nach unserem Stand nicht. Für Kleinbetriebe im Freistaat ist der Digitalbonus damit eine der wenigen direkten Zuschussquellen für Digitalisierung. Andere Länder haben eigene Programme mit eigenen Bedingungen; wer Standorte außerhalb Bayerns hat, prüft diese getrennt.

Wichtig ist das Kumulierungsverbot: Wird dieselbe Maßnahme bereits aus einem anderen Programm gefördert, ist der Digitalbonus ausgeschlossen. Kostenfreie Informationsangebote und Workshops gibt es daneben bei den Mittelstand-Digital Zentren.

Typische Stolperfallen

  • Zu früh beauftragt. Eine kurze E-Mail „Dann legen Sie los“ vor der Eingangsbestätigung kann das ganze Projekt förderunfähig machen.
  • Falsch geschnittenes Vorhaben. Ein Paket aus neuer Website, Kampagne und etwas Software fällt zu großen Teilen durch das Raster. Besser ist ein klar umrissenes Vorhaben, das einen Ablauf verändert.
  • Zu viel Beratung. Workshops und Schulungen dürfen höchstens die Hälfte der Ausgaben sein.
  • Kontingent verpasst. Wer seine Unterlagen erst am Stichtag zusammensucht, wartet unter Umständen einen weiteren Monat.
  • Laufende Kosten übersehen. Lizenzen über 18 Monate hinaus trägt Ihr Betrieb allein. Rechnen Sie den Betrieb nach dem Förderzeitraum mit.

In der Praxis: vom Check zum förderfähigen Vorhaben

Ein Antrag ist nur so gut wie die Beschreibung des Vorhabens. Hier setzt unser Digitalisierungs-Check an: Wir sehen uns Ihre Abläufe an, zeigen, welcher Prozess zuerst dran ist, und stellen gesparte Stunden den Kosten der Umsetzung gegenüber. Daraus entstehen eine Projektbeschreibung, die Sie in den Antrag übernehmen können, und ein Angebot mit der Aufteilung, die das Formular verlangt. Ein Check für sich allein ist in der Regel nicht förderfähig, weil Beratung nur als Teil einer eingeführten Lösung zählt.

Nach der Eingangsbestätigung setzen wir das Vorhaben um, zum Beispiel als KI-Lösung für einen konkreten Ablauf oder über Prozessautomatisierung. Den Antrag stellt Ihr Unternehmen selbst, und über die Bewilligung entscheidet allein die Bezirksregierung.

Häufige Fragen

Kann ich den Digitalbonus nachträglich beantragen?

Nein. Gefördert werden nur Vorhaben, die bei Antragstellung noch nicht begonnen haben. Als Beginn zählt schon ein erteilter Auftrag, auch mündlich. Planen und Angebote einholen dürfen Sie dagegen vorher.

Wird eine neue Website gefördert?

Eine Standard-Website oder ein Standard-Webshop nicht. Anders kann es bei einem Portal aussehen, das Kunden- oder Auftragsdaten direkt in Ihre betrieblichen Systeme überträgt.

Darf ein Dienstleister den Antrag für mich stellen?

Nein. Das ELSTER-Unternehmenskonto darf nur das antragstellende Unternehmen nutzen. Ein Dienstleister liefert Angebot und fachliche Projektbeschreibung, absenden müssen Sie selbst.

Wie lange läuft der Digitalbonus Bayern noch?

Nach der aktuellen Richtlinie bis zum 31. Dezember 2027. Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung auf den offiziellen Seiten des Programms.

Brauchen Sie Unterstützung?

Unsere Experten helfen Ihnen, die richtigen SEO- und Digitalstrategien für Ihr Unternehmen umzusetzen.

Erstgespräch vereinbaren
Schreiben Sie uns per WhatsApp