EU-Ausschreibungen: erst zugelassen, dann gewertet
Oberhalb der EU-Schwellenwerte entscheidet zuerst die Form. Wer Eignung und Erklärungen nicht vollständig beibringt, scheidet aus, bevor sein Preis gelesen wird.
- 216.000 €
- EU-Schwelle für Liefer- und Dienstleistungen von Ländern und Kommunen, netto, 2026/2027
- 35 Tage
- Mindestfrist für Angebote im offenen Verfahren
- 10+ Jahre
- am deutschen Markt
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- Eignung vor Preis
Referenzen, Umsatz, Versicherung und Zertifikate werden gegen die Bekanntmachung geprüft, bevor über das Angebot gesprochen wird.
- Eigenerklärung statt Papierberg
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ersetzt die Belege zunächst. Vollständig ausgefüllt trägt sie, lückenhaft nicht.
- Sprache und Format
Verfahrenssprache, zugelassene Dateiformate und das vorgegebene Preisblatt stehen in den Unterlagen, nicht im Titel.
Woran Angebote scheitern, bevor sie gewertet werden
Eine Erklärung fehlt
Nachunternehmer, Bietergemeinschaft, Tariftreue: fehlt ein verlangtes Blatt, ist das Angebot angreifbar. Ob die Vergabestelle nachfordert, ist ihre Entscheidung und nicht Ihr Anspruch.
Am Formular geschraubt
Preisblätter werden umgebaut, Positionen zusammengefasst, Vertragsbedingungen des Auftraggebers mit eigenen Geschäftsbedingungen beantwortet. Jede dieser Änderungen kann zum Ausschluss führen.
Die Frist ist elektronisch
Abgegeben wird über die Plattform, der Zeitstempel zählt auf die Sekunde. Wer am letzten Tag hochlädt, hat keinen Puffer für ein Format, das die Plattform nicht annimmt.
Referenz passt nicht zur Anforderung
Gefordert sind Umfang, Zeitraum und Vergleichbarkeit. Eine gute Referenz aus dem falschen Jahr oder ohne auskunftsfähigen Ansprechpartner erfüllt das Kriterium nicht.
EU-Verfahren: was wir vor der Abgabe erledigen
Wir arbeiten die Anforderungen des Auftraggebers Punkt für Punkt ab, damit am Ende ein Paket liegt, das die formale Prüfung übersteht.
Bekanntmachung auseinandernehmen
Eignungs- und Zuschlagskriterien, Lose, Verfahrensart und Fristen stehen als Liste vor Ihnen, mit der Angabe, welche Hürde Sie heute erfüllen.
Eigenerklärung vorbereiten
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung füllen wir mit Ihren Stammdaten vor und markieren jede Angabe, die wir von Ihnen brauchen.
Nachweismappe aufbauen
Bescheinigungen, Referenzblätter, Versicherungssummen und Zertifikate: einmal sauber angelegt, trägt die Mappe durch mehrere Verfahren.
Partner und Eignungsleihe klären
Reicht Ihre Eignung allein nicht, markieren wir das Verfahren und halten fest, welcher Nachweis von einem Partner kommen müsste.
Formblätter füllen
Wir füllen die Bögen des Auftraggebers in seinem Format aus und rühren Preisblatt und Vertragsbedingungen nicht an. Preis und Unterschrift bleiben bei Ihnen.
Fristen und Wartefrist führen
Teilnahmeantrag, Bieterfragen, Abgabe und die Information der unterlegenen Bieter stehen als Termine mit Verantwortlichem in einer Liste.
Oberhalb der Schwelle: was anders ist als national
Dieselbe Leistung, anderes Regelwerk. Die Werte, ab denen europäisch vergeben wird, gelten seit dem 1. Januar 2026 für die Jahre 2026 und 2027.
Ab diesen Werten europaweit
Netto gerechnet: 5.404.000 € bei Bauaufträgen und Konzessionen, 216.000 € bei Liefer- und Dienstleistungen von Ländern und Kommunen, 140.000 € bei obersten Bundesbehörden.
Fristen stehen im Gesetz
Im offenen Verfahren gelten mindestens 35 Tage für Angebote ab Absendung der Bekanntmachung; bei elektronischer Abgabe sind es in der Praxis meist 30 Tage.
Rechtsschutz vor der Vergabekammer
Oberhalb der Schwelle können Sie einen Fehler der Vergabestelle rügen und eine unabhängige Vergabekammer anrufen. Unterhalb gibt es diesen Weg in dieser Form nicht.
Wettbewerb über Grenzen
Die Bekanntmachung geht in das Amtsblatt der EU, Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten dürfen mitbieten. Umgekehrt stehen Ihnen deren Verfahren offen.
Angebot ohne und mit vorbereiteter Mappe
Typische Unterschiede aus der Arbeit an EU-Verfahren. Die Gegenüberstellung zeigt keine Zahlen eines bestimmten Kunden.
Von der Bekanntmachung zum zugelassenen Angebot
Verfahren einordnen
Wir prüfen Verfahrensart, Lose und Fristen und sagen, ob ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet ist, der zuerst bedient werden muss.
Eignung gegenprüfen
Jede Anforderung der Bekanntmachung bekommt ein Ja, ein Nein oder den Namen des Nachweises, der dafür noch fehlt.
Erklärungen und Anlagen füllen
Eigenerklärung, Formblätter und Anlagen werden vorbereitet. Offene Angaben gehen als Liste an Sie, statt erfunden zu werden.
Abgabe begleiten
Wir führen den Status jedes Dokuments bis zur Frist. Hochgeladen und unterschrieben wird über Ihren eigenen Zugang zur Vergabeplattform.
EU-Angebote: was den Aufwand nach oben und nach unten zieht
Gerechnet wird in Verfahren und Nachweisen: wie viele EU-Vergaben Sie im Jahr angehen und wie vollständig Ihre Unterlagen bereits sind. Deshalb steht die Zahl im kostenlosen Projektkonzept, das Sie mit Kosteneinschätzung per E-Mail bekommen, Antwort innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Vorher fragen wir, welche Leistungen Sie anbieten, in welchen Mitgliedstaaten Sie bieten wollen und ob Sie schon öffentlich vergebene Aufträge ausgeführt haben.
Zahl der Angebote im Jahr
Zwei Verfahren im Jahr heißen vor allem Vorauswahl und eine Mappe. Wer monatlich bietet, braucht Erklärungen, Konzeptteile und Fristenführung im Takt, und das ist die große Rechnung.
Zustand Ihrer Nachweise
Liegen Bescheinigungen, Referenzblätter und Versicherungsnachweise aktuell vor, ist die Mappe schmal. Fehlen sie, gehört das Zusammentragen zum ersten Verfahren.
Sprachen und Mitgliedstaaten
Nur deutschsprachige Verfahren halten den Aufwand klein. Angebote bei Auftraggebern in anderen Mitgliedstaaten verlangen Übersetzungen und fremde Formblätter; jede Sprache zählt mit.
Allein oder in Bietergemeinschaft
Wer alle Eignungskriterien selbst erfüllt, bietet allein. Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe bedeuten Abstimmung mit Dritten und zusätzliche Erklärungen von jedem Beteiligten.
Gewicht des Konzepts in der Wertung
Zählt fast nur der Preis, bleibt die Textarbeit klein. Je höher die Zuschlagskriterien das Konzept wiegen, desto mehr muss entlang der Wertungsmatrix geschrieben werden.
Welche Fragen zu EU-Vergaben haben Sie?
Drei kurze Fragen zu Leistung, Phase und Eile. Danach kommen Terminvorschläge, und wir sehen uns Ihre Nachweise für das erste EU-Verfahren an.
Zu welchem Thema brauchen Sie Beratung?
Häufige Fragen zu EU-Ausschreibungen
Was sind EU-Ausschreibungen?
Öffentliche Aufträge, deren geschätzter Nettowert auf oder über dem EU-Schwellenwert liegt. Sie werden europaweit im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, und es gelten GWB und VgV, bei Bauleistungen der EU-Abschnitt der VOB/A. Unterhalb der Schwelle gilt nationales Recht, vor allem UVgO und VOB/A Abschnitt 1.
Was ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung?
Eine vorläufige Selbstauskunft zur Eignung. Statt alle Belege mit dem Angebot einzureichen, erklären Sie, dass Sie die Anforderungen erfüllen; die eigentlichen Nachweise verlangt der Auftraggeber in der Regel erst von den Unternehmen in der engeren Wahl. Lückenhaft ausgefüllt trägt die Erklärung nicht.
Dürfen wir uns als kleines Unternehmen beteiligen?
Ja. Entscheidend ist nicht die Größe, sondern die Eignung für das konkrete Los. Viele Verfahren sind in Lose geteilt, damit auch kleinere Anbieter mitbieten können. Deshalb prüfen wir Los für Los und nicht Verfahren für Verfahren.
Müssen Angebote auf Deutsch abgegeben werden?
Bei deutschen Auftraggebern in der Regel ja: die Verfahrenssprache steht in den Unterlagen und ist meist Deutsch, Nachweise aus dem Ausland brauchen dann eine Übersetzung. Bei Auftraggebern aus anderen Mitgliedstaaten gilt deren Verfahrenssprache, und die Formblätter sehen anders aus.
Was tun wir, wenn die Vergabestelle einen Fehler macht?
Oberhalb der Schwelle können Sie den Fehler rügen und die Vergabekammer anrufen. Die Fristen dafür sind kurz, deshalb gehört diese Entscheidung in die Hände einer Kanzlei für Vergaberecht. Wir liefern die Unterlagen und die Dokumentation des Verfahrens, beraten aber nicht rechtlich.
Garantieren Sie, dass unser Angebot zugelassen wird?
Nein, über Zulassung und Ausschluss entscheidet der Auftraggeber. Wir sorgen dafür, dass jede Anforderung aus der Bekanntmachung eine Antwort hat und kein Blatt fehlt. Über den Zuschlag entscheiden danach die Zuschlagskriterien und Ihr Preis.
Wie finden wir laufende EU-Verfahren?
Über das EU-Amtsblatt TED und zusätzlich über die Portale, die nationale Bekanntmachungen bündeln. Wie wir TED auslesen, CPV-Codes setzen und Benachrichtigungen einrichten, beschreibt die Seite TED-Ausschreibungen.
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Steht ein EU-Verfahren für Sie an?
Schicken Sie uns die Bekanntmachung. Wir sagen Ihnen, welche Nachweise verlangt werden, wo Sie heute eine Lücke haben und was bis zur Frist zu tun ist.
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
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