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Leistungen · EU-Vergabe

EU-Ausschreibungen: erst zugelassen, dann gewertet

Oberhalb der EU-Schwellenwerte entscheidet zuerst die Form. Wer Eignung und Erklärungen nicht vollständig beibringt, scheidet aus, bevor sein Preis gelesen wird.

216.000 €
EU-Schwelle für Liefer- und Dienstleistungen von Ländern und Kommunen, netto, 2026/2027
35 Tage
Mindestfrist für Angebote im offenen Verfahren
10+ Jahre
am deutschen Markt
SEODACH KI-Berater
online · antwortet sofort

Hallo! Ich bin der KI-Berater von SEODACH. Erzählen Sie kurz, wo es in Ihrem Unternehmen hakt, und ich skizziere Ihnen einen Plan.

  • Eignung vor Preis

    Referenzen, Umsatz, Versicherung und Zertifikate werden gegen die Bekanntmachung geprüft, bevor über das Angebot gesprochen wird.

  • Eigenerklärung statt Papierberg

    Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ersetzt die Belege zunächst. Vollständig ausgefüllt trägt sie, lückenhaft nicht.

  • Sprache und Format

    Verfahrenssprache, zugelassene Dateiformate und das vorgegebene Preisblatt stehen in den Unterlagen, nicht im Titel.

Woran Angebote scheitern, bevor sie gewertet werden

Eine Erklärung fehlt

Nachunternehmer, Bietergemeinschaft, Tariftreue: fehlt ein verlangtes Blatt, ist das Angebot angreifbar. Ob die Vergabestelle nachfordert, ist ihre Entscheidung und nicht Ihr Anspruch.

Am Formular geschraubt

Preisblätter werden umgebaut, Positionen zusammengefasst, Vertragsbedingungen des Auftraggebers mit eigenen Geschäftsbedingungen beantwortet. Jede dieser Änderungen kann zum Ausschluss führen.

Die Frist ist elektronisch

Abgegeben wird über die Plattform, der Zeitstempel zählt auf die Sekunde. Wer am letzten Tag hochlädt, hat keinen Puffer für ein Format, das die Plattform nicht annimmt.

Referenz passt nicht zur Anforderung

Gefordert sind Umfang, Zeitraum und Vergleichbarkeit. Eine gute Referenz aus dem falschen Jahr oder ohne auskunftsfähigen Ansprechpartner erfüllt das Kriterium nicht.

EU-Verfahren: was wir vor der Abgabe erledigen

Wir arbeiten die Anforderungen des Auftraggebers Punkt für Punkt ab, damit am Ende ein Paket liegt, das die formale Prüfung übersteht.

Bekanntmachung auseinandernehmen

Eignungs- und Zuschlagskriterien, Lose, Verfahrensart und Fristen stehen als Liste vor Ihnen, mit der Angabe, welche Hürde Sie heute erfüllen.

Eigenerklärung vorbereiten

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung füllen wir mit Ihren Stammdaten vor und markieren jede Angabe, die wir von Ihnen brauchen.

Nachweismappe aufbauen

Bescheinigungen, Referenzblätter, Versicherungssummen und Zertifikate: einmal sauber angelegt, trägt die Mappe durch mehrere Verfahren.

Partner und Eignungsleihe klären

Reicht Ihre Eignung allein nicht, markieren wir das Verfahren und halten fest, welcher Nachweis von einem Partner kommen müsste.

Formblätter füllen

Wir füllen die Bögen des Auftraggebers in seinem Format aus und rühren Preisblatt und Vertragsbedingungen nicht an. Preis und Unterschrift bleiben bei Ihnen.

Fristen und Wartefrist führen

Teilnahmeantrag, Bieterfragen, Abgabe und die Information der unterlegenen Bieter stehen als Termine mit Verantwortlichem in einer Liste.

Oberhalb der Schwelle: was anders ist als national

Dieselbe Leistung, anderes Regelwerk. Die Werte, ab denen europäisch vergeben wird, gelten seit dem 1. Januar 2026 für die Jahre 2026 und 2027.

Ab diesen Werten europaweit

Netto gerechnet: 5.404.000 € bei Bauaufträgen und Konzessionen, 216.000 € bei Liefer- und Dienstleistungen von Ländern und Kommunen, 140.000 € bei obersten Bundesbehörden.

Fristen stehen im Gesetz

Im offenen Verfahren gelten mindestens 35 Tage für Angebote ab Absendung der Bekanntmachung; bei elektronischer Abgabe sind es in der Praxis meist 30 Tage.

Rechtsschutz vor der Vergabekammer

Oberhalb der Schwelle können Sie einen Fehler der Vergabestelle rügen und eine unabhängige Vergabekammer anrufen. Unterhalb gibt es diesen Weg in dieser Form nicht.

Wettbewerb über Grenzen

Die Bekanntmachung geht in das Amtsblatt der EU, Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten dürfen mitbieten. Umgekehrt stehen Ihnen deren Verfahren offen.

Angebot ohne und mit vorbereiteter Mappe

Typische Unterschiede aus der Arbeit an EU-Verfahren. Die Gegenüberstellung zeigt keine Zahlen eines bestimmten Kunden.

Ohne VorbereitungMit vorbereiteter Mappe
EignungOhne Vorbereitung: Beim Ausfüllen fällt auf, dass ein Nachweis fehltMit vorbereiteter Mappe: Die Lücke steht vor der Entscheidung auf dem Tisch
EigenerklärungOhne Vorbereitung: Am Abgabetag werden Felder geratenMit vorbereiteter Mappe: Vorgefüllt, offene Angaben als kurze Liste markiert
FormblätterOhne Vorbereitung: Eigene Vorlage statt Bogen des AuftraggebersMit vorbereiteter Mappe: Die Bögen des Auftraggebers in seinem Format
FristOhne Vorbereitung: Upload am letzten Tag, ohne Puffer für FormatfehlerMit vorbereiteter Mappe: Das Paket liegt vor der Frist vollständig bereit
PartnerOhne Vorbereitung: Die Bietergemeinschaft wird spät zum ThemaMit vorbereiteter Mappe: Der Bedarf steht beim Urteil, samt fehlendem Nachweis

Von der Bekanntmachung zum zugelassenen Angebot

  1. Verfahren einordnen

    Wir prüfen Verfahrensart, Lose und Fristen und sagen, ob ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet ist, der zuerst bedient werden muss.

  2. Eignung gegenprüfen

    Jede Anforderung der Bekanntmachung bekommt ein Ja, ein Nein oder den Namen des Nachweises, der dafür noch fehlt.

  3. Erklärungen und Anlagen füllen

    Eigenerklärung, Formblätter und Anlagen werden vorbereitet. Offene Angaben gehen als Liste an Sie, statt erfunden zu werden.

  4. Abgabe begleiten

    Wir führen den Status jedes Dokuments bis zur Frist. Hochgeladen und unterschrieben wird über Ihren eigenen Zugang zur Vergabeplattform.

EU-Angebote: was den Aufwand nach oben und nach unten zieht

Gerechnet wird in Verfahren und Nachweisen: wie viele EU-Vergaben Sie im Jahr angehen und wie vollständig Ihre Unterlagen bereits sind. Deshalb steht die Zahl im kostenlosen Projektkonzept, das Sie mit Kosteneinschätzung per E-Mail bekommen, Antwort innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Vorher fragen wir, welche Leistungen Sie anbieten, in welchen Mitgliedstaaten Sie bieten wollen und ob Sie schon öffentlich vergebene Aufträge ausgeführt haben.

Zahl der Angebote im Jahr

Zwei Verfahren im Jahr heißen vor allem Vorauswahl und eine Mappe. Wer monatlich bietet, braucht Erklärungen, Konzeptteile und Fristenführung im Takt, und das ist die große Rechnung.

Zustand Ihrer Nachweise

Liegen Bescheinigungen, Referenzblätter und Versicherungsnachweise aktuell vor, ist die Mappe schmal. Fehlen sie, gehört das Zusammentragen zum ersten Verfahren.

Sprachen und Mitgliedstaaten

Nur deutschsprachige Verfahren halten den Aufwand klein. Angebote bei Auftraggebern in anderen Mitgliedstaaten verlangen Übersetzungen und fremde Formblätter; jede Sprache zählt mit.

Allein oder in Bietergemeinschaft

Wer alle Eignungskriterien selbst erfüllt, bietet allein. Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe bedeuten Abstimmung mit Dritten und zusätzliche Erklärungen von jedem Beteiligten.

Gewicht des Konzepts in der Wertung

Zählt fast nur der Preis, bleibt die Textarbeit klein. Je höher die Zuschlagskriterien das Konzept wiegen, desto mehr muss entlang der Wertungsmatrix geschrieben werden.

Welche Fragen zu EU-Vergaben haben Sie?

Drei kurze Fragen zu Leistung, Phase und Eile. Danach kommen Terminvorschläge, und wir sehen uns Ihre Nachweise für das erste EU-Verfahren an.

Frage 1 von 3

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Häufige Fragen zu EU-Ausschreibungen

Was sind EU-Ausschreibungen?

Öffentliche Aufträge, deren geschätzter Nettowert auf oder über dem EU-Schwellenwert liegt. Sie werden europaweit im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, und es gelten GWB und VgV, bei Bauleistungen der EU-Abschnitt der VOB/A. Unterhalb der Schwelle gilt nationales Recht, vor allem UVgO und VOB/A Abschnitt 1.

Was ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung?

Eine vorläufige Selbstauskunft zur Eignung. Statt alle Belege mit dem Angebot einzureichen, erklären Sie, dass Sie die Anforderungen erfüllen; die eigentlichen Nachweise verlangt der Auftraggeber in der Regel erst von den Unternehmen in der engeren Wahl. Lückenhaft ausgefüllt trägt die Erklärung nicht.

Dürfen wir uns als kleines Unternehmen beteiligen?

Ja. Entscheidend ist nicht die Größe, sondern die Eignung für das konkrete Los. Viele Verfahren sind in Lose geteilt, damit auch kleinere Anbieter mitbieten können. Deshalb prüfen wir Los für Los und nicht Verfahren für Verfahren.

Müssen Angebote auf Deutsch abgegeben werden?

Bei deutschen Auftraggebern in der Regel ja: die Verfahrenssprache steht in den Unterlagen und ist meist Deutsch, Nachweise aus dem Ausland brauchen dann eine Übersetzung. Bei Auftraggebern aus anderen Mitgliedstaaten gilt deren Verfahrenssprache, und die Formblätter sehen anders aus.

Was tun wir, wenn die Vergabestelle einen Fehler macht?

Oberhalb der Schwelle können Sie den Fehler rügen und die Vergabekammer anrufen. Die Fristen dafür sind kurz, deshalb gehört diese Entscheidung in die Hände einer Kanzlei für Vergaberecht. Wir liefern die Unterlagen und die Dokumentation des Verfahrens, beraten aber nicht rechtlich.

Garantieren Sie, dass unser Angebot zugelassen wird?

Nein, über Zulassung und Ausschluss entscheidet der Auftraggeber. Wir sorgen dafür, dass jede Anforderung aus der Bekanntmachung eine Antwort hat und kein Blatt fehlt. Über den Zuschlag entscheiden danach die Zuschlagskriterien und Ihr Preis.

Wie finden wir laufende EU-Verfahren?

Über das EU-Amtsblatt TED und zusätzlich über die Portale, die nationale Bekanntmachungen bündeln. Wie wir TED auslesen, CPV-Codes setzen und Benachrichtigungen einrichten, beschreibt die Seite TED-Ausschreibungen.

Steht ein EU-Verfahren für Sie an?

Schicken Sie uns die Bekanntmachung. Wir sagen Ihnen, welche Nachweise verlangt werden, wo Sie heute eine Lücke haben und was bis zur Frist zu tun ist.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Lieber direkt sprechen? (0) 89 24 8853 444 WhatsApp

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