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Was sind Schwellenwerte im Vergaberecht?

Schwellenwerte entscheiden, ob ein Auftrag EU-weit ausgeschrieben werden muss. Aktuelle EU-Werte, richtige Auftragswertschätzung und nationale Wertgrenzen.

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Öffentliche VergabeDer Weg eines öffentlichen Auftrags
  1. BekanntmachungSchwellenwerte im Vergaberecht
  2. Unterlagen
  3. Angebot
  4. Wertung
  5. Zuschlag
Einordnung: Schwellenwerte im Vergaberecht gehört zum Schritt „Bekanntmachung“. Schema zur Einordnung, keine Messwerte.
Inhaltsverzeichnis

Schwellenwerte sind die Auftragswerte, ab denen öffentliche Aufträge nach europäischem Vergaberecht vergeben werden müssen. Liegt der geschätzte Nettowert eines Auftrags auf oder über dem Schwellenwert, gelten GWB, VgV und VOB/A-EU mit europaweiter Bekanntmachung, festen Fristen und Rechtsschutz vor der Vergabekammer. Darunter gilt nationales Recht, vor allem UVgO und VOB/A Abschnitt 1.

Für Bieter ist die Frage „ober- oder unterschwellig?“ ganz praktisch: Sie entscheidet, wo ein Auftrag veröffentlicht wird, wie viel Zeit für das Angebot bleibt und ob man sich gegen Fehler der Vergabestelle wehren kann.

Die aktuellen EU-Schwellenwerte

Die EU-Kommission passt die Werte alle zwei Jahre an, gekoppelt an das Beschaffungsabkommen der Welthandelsorganisation. Seit dem 1. Januar 2026 gelten für die Jahre 2026 und 2027 folgende Werte (netto, ohne Umsatzsteuer):

AuftragsartSchwellenwert
Bauaufträge und Konzessionen5.404.000 €
Liefer- und Dienstleistungen, allgemein (z. B. Länder, Kommunen)216.000 €
Liefer- und Dienstleistungen oberster Bundesbehörden140.000 €
Liefer- und Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern sowie im Bereich Verteidigung und Sicherheit432.000 €
Soziale und andere besondere Dienstleistungen750.000 €

Verbindlich sind die Delegierten Verordnungen der Kommission, die im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, zum Beispiel über EUR-Lex. Das GWB verweist dynamisch auf diese Werte, sodass sie ohne deutsches Änderungsgesetz gelten.

So wird der Auftragswert geschätzt

Ob ein Auftrag über der Schwelle liegt, entscheidet nicht der spätere Zuschlagspreis, sondern die Schätzung des Auftraggebers zu Beginn des Verfahrens. Dafür gelten klare Regeln:

  • Gesamtwert zählt: Berechnet wird der voraussichtliche Nettowert über die gesamte Laufzeit, einschließlich Optionen und möglicher Verlängerungen.
  • Unbefristete Verträge: Hier wird in der Regel der Monatswert mal 48 angesetzt.
  • Lose werden addiert: Wird ein Auftrag in Lose geteilt, zählt der Wert aller Lose zusammen.
  • Kein Aufteilen, um unter der Schwelle zu bleiben: Einen einheitlichen Bedarf künstlich zu stückeln, ist unzulässig.

Eine Ausnahme betrifft kleine Lose: Liegt das Gesamtvorhaben über der Schwelle, dürfen einzelne kleine Lose trotzdem national vergeben werden, solange ihr Anteil begrenzt bleibt. Die Details regelt die VgV.

Die Schätzung muss dokumentiert werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem das Verfahren eingeleitet wird, also in der Regel die Absendung der Bekanntmachung. Stellt sich später heraus, dass die Angebote deutlich über der Schätzung liegen, macht das ein national begonnenes Verfahren nicht automatisch fehlerhaft, solange die Schätzung sorgfältig war.

Was sich oberhalb und unterhalb der Schwelle unterscheidet

MerkmalOberhalbUnterhalb
RegelwerkGWB, VgV, SektVO, VOB/A-EUUVgO, VOB/A Abschnitt 1, Landesrecht
BekanntmachungAmtsblatt der EU (TED)nationale Plattformen
Verfahrenoffenes, nicht offenes, Verhandlungsverfahren u. a.öffentliche und beschränkte Ausschreibung, Verhandlungsvergabe bzw. freihändige Vergabe, Direktauftrag
Fristengesetzliche Mindestfristenangemessene Fristen
RechtsschutzVergabekammer, Oberlandesgerichteingeschränkt, je nach Land

Nationale Wertgrenzen: die zweite Ebene

Unterhalb der EU-Schwelle gibt es eine weitere Staffel, die oft mit den Schwellenwerten verwechselt wird: die nationalen Wertgrenzen. Sie legen fest, bis zu welchem Betrag ein Auftraggeber direkt beauftragen, beschränkt ausschreiben oder verhandeln darf. Diese Grenzen setzen Bund und Länder selbst, über Haushaltsrecht, Verwaltungsvorschriften und Landesvergabegesetze. Sie unterscheiden sich deshalb von Land zu Land und wurden in den vergangenen Jahren vielerorts angehoben.

Wer also liest, dass „ab 100.000 Euro ausgeschrieben werden muss“, sollte fragen: Für welchen Auftraggeber, in welchem Land und für welche Leistungsart? Welche Verfahren es unterhalb der Schwelle gibt, zeigen die Artikel zur beschränkten Ausschreibung und zur freihändigen Vergabe.

Beispiele aus dem Mittelstand

  • IT-Rahmenvertrag einer Großstadt: Support für vier Jahre mit einem geschätzten Wert von 60.000 Euro pro Jahr. Über die Laufzeit sind das 240.000 Euro. Der Auftrag liegt über 216.000 Euro und muss EU-weit vergeben werden.
  • Schulneubau mit Fachlosen: Das Gesamtvorhaben liegt über der Bauschwelle. Auch das Los Malerarbeiten wird deshalb grundsätzlich europaweit vergeben, obwohl es für sich genommen klein ist, es sei denn, es fällt unter das Kontingent für kleine Lose.
  • Beratungsauftrag eines Bundesministeriums: Wert 150.000 Euro. Für eine Kommune wäre das unterschwellig, für eine oberste Bundesbehörde gilt die niedrigere Schwelle von 140.000 Euro.

In der Praxis: beide Welten im Blick

Oberschwellige Aufträge stehen im EU-Amtsblatt, unterschwellige auf Dutzenden Landes- und Kommunalportalen. Wer nur eine Seite beobachtet, verpasst die andere. TenderDach bündelt 24 angebundene Quellen, darunter TED und die Vergabeportale der Länder (Stand August 2026), führt Dubletten zusammen und nennt pro Verfahren Frist, Budgetschätzung und die Hauptbarriere für Ihr Unternehmen. Mehr auf der Seite Ausschreibungen finden mit TenderDach.

Den Einstieg in beide Welten beschreibt auch unser Beitrag UVgO, VgV und der Einstieg in öffentliche Aufträge.

Häufige Fragen

Sind die Schwellenwerte brutto oder netto?

Netto. Die Umsatzsteuer wird bei der Schätzung des Auftragswerts nicht mitgerechnet.

Wie oft ändern sich die EU-Schwellenwerte?

Alle zwei Jahre, jeweils zum 1. Januar. Die nächste Anpassung ist für Anfang 2028 zu erwarten.

Was passiert, wenn der Auftraggeber den Wert zu niedrig schätzt?

Maßgeblich ist, ob die Schätzung zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens sorgfältig und nachvollziehbar war. War sie das nicht und hätte EU-weit vergeben werden müssen, kann ein Bieter das bei der Vergabekammer beanstanden.

Gelten die Schwellenwerte auch für private Unternehmen?

Nur, wenn sie selbst als öffentliche Auftraggeber gelten, etwa kommunale Stadtwerke oder Sektorenunternehmen. Außerdem können bestimmte Bauvorhaben, die zu mehr als der Hälfte öffentlich finanziert werden, unter das Vergaberecht fallen. Häufig verpflichtet auch ein Förderbescheid dazu, Aufträge nach Vergaberegeln zu vergeben.

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