Was ist die UVgO?
Die UVgO regelt öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Verfahrensarten, Regeln und Tipps für Bieter.
Oleksandr Grygoriev · Aktualisiert:
- Bekanntmachung
- Unterlagen
- Angebot
- Wertung
- Zuschlag
Inhaltsverzeichnis
Die UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) regelt, wie öffentliche Auftraggeber in Deutschland Liefer- und Dienstleistungen vergeben, deren geschätzter Wert unter den EU-Schwellenwerten liegt. Sie legt Verfahrensarten, Bekanntmachung, Eignungsprüfung und Zuschlag fest. Für Bauleistungen gilt sie nicht; dort greift der erste Abschnitt der VOB/A.
Weil die große Mehrheit der Aufträge von Kommunen, Landesbehörden, Schulträgern und Hochschulen unter der Schwelle bleibt, ist die UVgO für viele Mittelständler die Vergabeordnung, der sie im Alltag am häufigsten begegnen – häufiger als dem europäischen Recht.
Woher die UVgO kommt und wo sie gilt
Die UVgO wurde 2017 veröffentlicht und hat den ersten Abschnitt der alten VOL/A abgelöst. Anders als ein Gesetz gilt sie nicht aus eigener Kraft. Sie wird über das Haushaltsrecht in Kraft gesetzt: für Bundesbehörden über die Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung, in den Ländern über Landesrecht oder Erlasse. Deshalb sieht die UVgO nicht überall gleich aus. Einzelne Länder haben sie mit Abweichungen übernommen, eigene Wertgrenzen festgelegt oder für ihre Kommunen gesonderte Regeln geschaffen.
Für Sie als Bieter bedeutet das: Welche Fassung anwendbar ist, steht in den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber nennt dort die Rechtsgrundlage des Verfahrens. Wie UVgO, VgV und VOB zusammenhängen, zeigt der Überblick zum Vergaberecht in diesem Lexikon.
Die Verfahrensarten der UVgO
- Öffentliche Ausschreibung: Jedes interessierte Unternehmen darf ein Angebot abgeben.
- Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb: Zuerst bewerben sich Unternehmen, danach fordert der Auftraggeber ausgewählte Bewerber zum Angebot auf.
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: Der Auftraggeber spricht direkt mehrere Unternehmen an – nur unter bestimmten Voraussetzungen.
- Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb: Über die Angebote darf verhandelt werden. Sie ersetzt die frühere freihändige Vergabe.
- Direktauftrag: Bei sehr kleinen Werten darf ohne Verfahren beauftragt werden, unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Eine wichtige Neuerung gegenüber der VOL/A: Zwischen öffentlicher Ausschreibung und beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb darf der Auftraggeber frei wählen. Für alle anderen Verfahrensarten braucht er eine Begründung. Die Wertgrenzen für Direktauftrag und vereinfachte Verfahren legen Bund und Länder fest, und sie wurden in den vergangenen Jahren vielerorts angehoben. Aktuelle Werte finden Sie in den Vorschriften Ihres Landes.
Was die UVgO für Bieter regelt
- Bekanntmachung: Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe werden auf Vergabeplattformen und über den Bekanntmachungsservice veröffentlicht. Die Unterlagen müssen elektronisch abrufbar sein.
- Fristen: Starre Mindestfristen wie im EU-Recht kennt die UVgO nicht. Der Auftraggeber setzt eine angemessene Frist, die sich am Aufwand für ein ordentliches Angebot orientiert.
- Elektronische Abgabe: In den meisten Verfahren ist die E-Vergabe auch unterhalb der Schwelle vorgeschrieben. Ausnahmen gibt es für kleine Auftragswerte und einzelne Verfahrensarten.
- Eignung: Nachweise zu Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen mit dem Auftrag zusammenhängen und angemessen sein. Oft genügen zunächst Eigenerklärungen; Belege fordert der Auftraggeber dann von den Bietern in der engeren Wahl an.
- Lose: Aufträge sollen in Fach- und Teillose geteilt werden, damit auch kleinere Unternehmen mitbieten können.
- Zuschlag: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Das kann allein der Preis sein oder ein Mix aus Preis und Qualitätskriterien, die vorher bekanntgegeben wurden.
UVgO und VgV im Vergleich
| Merkmal | UVgO | VgV |
|---|---|---|
| Anwendungsbereich | Liefer- und Dienstleistungen unter der EU-Schwelle | Liefer- und Dienstleistungen ab der EU-Schwelle |
| Rechtsgrundlage | Haushaltsrecht von Bund und Ländern | GWB und Rechtsverordnung |
| Bekanntmachung | national | europaweit im Amtsblatt der EU |
| Fristen | angemessen, vom Auftraggeber gesetzt | gesetzliche Mindestfristen |
| Rechtsschutz | kein Nachprüfungsverfahren nach GWB, je nach Land eigene Prüfverfahren | Nachprüfung vor der Vergabekammer |
Wo genau die Grenze zwischen beiden Welten verläuft, erklärt der Artikel zu den Schwellenwerten im Vergaberecht. Einige Länder haben für Unterschwellenvergaben ein eigenes, vereinfachtes Beschwerdeverfahren eingeführt.
Beispiele aus dem Mittelstand
- IT-Dienstleister aus Franken: Eine Kreisstadt sucht einen Partner für die Wartung der Schul-IT über drei Jahre. Das Verfahren läuft als öffentliche Ausschreibung nach UVgO, gewertet werden Preis und ein kurzes Betreuungskonzept.
- Gebäudereinigung: Ein Landratsamt vergibt die Unterhaltsreinigung von vier Standorten in vier Losen, per beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb. Der Betrieb bewirbt sich auf zwei Lose, die zu seiner Größe passen.
- Übersetzungsbüro: Eine Hochschule braucht kurzfristig die Übersetzung eines Förderberichts. Der Wert liegt unter der Grenze für den Direktauftrag, die Hochschule holt formlos ein Angebot ein.
- Dachdecker: Die Sanierung des Bauhofdachs ist eine Bauleistung. Hier gilt nicht die UVgO, sondern die VOB/A.
Worauf Sie achten sollten
- Landesrecht mitlesen. Landesvergabegesetze verlangen häufig zusätzliche Erklärungen, etwa zu Tariftreue oder Mindestentgelt. Fehlen sie, ist das Angebot unvollständig.
- Früh fragen, früh rügen. Weil der förmliche Rechtsschutz unterhalb der Schwelle schwach ist, klären Sie Unklarheiten über Bieterfragen, solange die Frist läuft.
- Sichtbar sein. Beschränkte Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb und Direktaufträge erscheinen nicht auf Portalen. Eingeladen wird, wen die Vergabestelle kennt.
- Formalien ernst nehmen. Ein fehlendes Formblatt oder ein geändertes Preisblatt führt auch unterhalb der Schwelle zum Ausschluss.
In der Praxis: Unterschwellenvergaben systematisch finden
Das Problem der UVgO-Welt ist die Zersplitterung: Jedes Land, oft jede Kommune nutzt eigene Portale. Unsere Ausschreibungssoftware TenderDach bündelt 24 angebundene Quellen (Stand August 2026), darunter die Vergabeportale der Länder, führt Dubletten zusammen und prüft die Vergabeunterlagen gegen Ihr Profil. Sie erhalten pro Verfahren ein Urteil mit Grund: passt, passt mit Partner oder passt nicht. Wie das im Detail abläuft, lesen Sie auf der Seite Ausschreibungen finden mit TenderDach.
Wer erst prüfen will, ob der öffentliche Markt für sein Leistungsspektrum überhaupt etwas hergibt, beginnt mit unserem Beitrag UVgO, VgV und der Einstieg in öffentliche Aufträge.
Häufige Fragen
Gilt die UVgO auch für Bauaufträge?
Nein. Bauleistungen unterhalb der EU-Schwelle werden nach dem ersten Abschnitt der VOB/A vergeben. Die UVgO betrifft nur Liefer- und Dienstleistungen, einschließlich vieler IT-Leistungen.
Gilt die UVgO in jedem Bundesland gleich?
Nein. Sie wird durch Bund und Länder jeweils eigens in Kraft gesetzt, teils mit Abweichungen und eigenen Wertgrenzen. Maßgeblich ist, was der Auftraggeber in den Unterlagen als Rechtsgrundlage angibt.
Kann ich gegen eine Vergabe nach UVgO vorgehen?
Das Nachprüfungsverfahren nach GWB gibt es unterhalb der Schwelle nicht. Möglich sind Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde, in einigen Ländern spezielle Prüfverfahren und im Einzelfall der Weg zu den Zivilgerichten. Lassen Sie sich dazu rechtlich beraten.
Muss ich mich auf einer Vergabeplattform registrieren?
Für den Abruf der Unterlagen oft nicht. Eine Registrierung empfiehlt sich trotzdem: Nur dann erfahren Sie zuverlässig von Antworten auf Bieterfragen und geänderten Unterlagen, und für die elektronische Abgabe brauchen Sie ohnehin ein Konto.
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