Neu: PultOS — Ihr Unternehmen auf einem Bildschirm • 71 fertige Integrationen • Server in Deutschland

Was ist die VOB?

Die VOB regelt, wie Bauleistungen vergeben, beauftragt und ausgeführt werden. Teil A, B und C im Überblick – und wann die VOB/B im Privatvertrag gilt.

· Aktualisiert:

Öffentliche VergabeDer Weg eines öffentlichen Auftrags
  1. Bekanntmachung
  2. Unterlagen
  3. Angebot
  4. Wertung
  5. Zuschlag
Einordnung: VOB betrifft das ganze Zusammenspiel. Schema zur Einordnung, keine Messwerte.
Inhaltsverzeichnis

Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist das zentrale Regelwerk für Bauaufträge in Deutschland. Sie besteht aus drei Teilen: Teil A regelt die Vergabe, Teil B die Vertragsbedingungen, Teil C die technischen Vorschriften für einzelne Gewerke. Erarbeitet wird sie vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), in dem öffentliche Auftraggeber und Bauwirtschaft vertreten sind.

Wer als Handwerksbetrieb oder Bauunternehmen für Kommunen arbeitet, kommt an der VOB nicht vorbei. Aber auch zwischen Unternehmen wird sie häufig vereinbart, weil sie Abläufe regelt, die das BGB offen lässt.

Die drei Teile der VOB

VOB/A – Vergabe. Sie legt fest, wie öffentliche Auftraggeber Bauleistungen ausschreiben und vergeben. Abschnitt 1 gilt für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, Abschnitt 2 (VOB/A-EU) für Aufträge darüber, Abschnitt 3 für Verteidigung und Sicherheit.

VOB/B – Vertrag. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung: Abnahme, Abrechnung, Vergütung bei Mengenänderungen, Nachträge, Behinderung, Gewährleistung und Zahlung. Öffentliche Auftraggeber müssen sie ihren Bauverträgen zugrunde legen.

VOB/C – Technik. Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen, gegliedert in DIN-Normen je Gewerk, von Erdarbeiten bis Malerarbeiten. Sie regeln unter anderem, was zur Leistung gehört, was als Nebenleistung ohne Extravergütung gilt und wie aufgemessen wird.

Gesetz oder nicht? Der rechtliche Charakter

Die VOB ist kein Gesetz. Teil A wird über staatliche Vorschriften verbindlich: oberhalb der Schwellenwerte über die Vergabeverordnung und das GWB, unterhalb über das Haushaltsrecht von Bund und Ländern. Teil B und Teil C gelten nur, wenn sie im Vertrag vereinbart sind. Rechtlich sind sie Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Das hat Folgen im Privatbereich. Wird die VOB/B zwischen Unternehmen „als Ganzes“ und ohne Abweichungen vereinbart, sind ihre Klauseln weitgehend von der AGB-Kontrolle ausgenommen. Ändert man einzelne Regeln, kann jede Klausel einzeln geprüft werden. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Privilegierung nicht; beim Bau eines Einfamilienhauses für Privatleute greift ohnehin zusätzlich das Verbraucherbaurecht des BGB.

VOB, UVgO und VgV

Vergaberecht teilt Aufträge nach Art der Leistung. Bauleistungen fallen unter die VOB/A. Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der Schwellenwerte regelt die UVgO, oberhalb die VgV. Die VgV verweist für Bauaufträge ausdrücklich auf die VOB/A-EU. Architekten- und Ingenieurleistungen sind übrigens keine Bauleistungen, sondern Dienstleistungen; für sie gelten eigene Regeln in der VgV.

Schwierig wird es bei gemischten Aufträgen, etwa wenn eine Lieferung mit Montage verbunden ist. Entscheidend ist dann, welcher Teil den Schwerpunkt bildet. Eine Photovoltaikanlage auf dem Rathausdach ist meist Bauleistung, die Lieferung von Laptops für eine Schule mit Einrichtung vor Ort dagegen Lieferleistung.

Für Bieter ist diese Einordnung mehr als Formsache. Von ihr hängen der maßgebliche Schwellenwert, die Verfahrensarten und die Vertragsbedingungen ab. Ein IT-Unternehmen, das die Verkabelung eines Neubaus übernimmt, arbeitet unter Umständen unter VOB/B mit Abnahme und Gewährleistungsfristen des Baurechts, ohne sich dessen bewusst zu sein.

Beispiele aus dem Mittelstand

  • Fliesenleger aus Schwaben: Für die Sanierung der Sanitäranlagen einer Schule gewinnt er eine öffentliche Ausschreibung nach VOB/A. Der Vertrag enthält die VOB/B, das Aufmaß richtet sich nach der DIN für Fliesen- und Plattenarbeiten aus VOB/C.
  • Generalunternehmer und Subunternehmer: Ein Bauunternehmen vereinbart mit seinem Trockenbauer die VOB/B ohne Änderungen. Beide wissen damit, wie Nachträge und Abnahme laufen, ohne einen eigenen Vertrag zu verhandeln.
  • Elektrobetrieb mit Mengenmehrung: Bei der Installation in einem Feuerwehrhaus wächst die Kabelmenge deutlich über den Ansatz im Leistungsverzeichnis. Die VOB/B regelt, unter welchen Voraussetzungen der Einheitspreis angepasst werden kann.

Typische Stolperfallen

  • Nachträge ohne Ankündigung: Wer zusätzliche Leistungen ausführt, ohne den Mehrpreis vorher anzukündigen, riskiert, ihn nicht bezahlt zu bekommen.
  • Behinderungen nicht anzeigen: Kann nicht gearbeitet werden, weil der Vorunternehmer nicht fertig ist, muss das schriftlich angezeigt werden. Sonst fehlt später die Grundlage für Fristverlängerung oder Mehrkosten.
  • Nebenleistungen einpreisen: Was VOB/C als Nebenleistung definiert, gehört ohne Extravergütung zur Leistung. Es muss also in den Einheitspreisen stecken.
  • Fassung prüfen: Die Teile werden unabhängig voneinander überarbeitet. Welche Ausgabe gilt, steht im Vertrag oder in den Vergabeunterlagen.

In der Praxis: Bauausschreibungen gezielt finden

Für Handwerk und Bau sind Aufträge nach VOB/A oft der größte Teil des öffentlichen Markts, verstreut über Landesportale und kommunale Plattformen. TenderDach bündelt 24 angebundene Quellen (Stand August 2026), liest die Vergabeunterlagen und zeigt, ob Gewerk, Region, Frist und Eignungsanforderungen zu Ihrem Betrieb passen. Mehr dazu auf der Seite Ausschreibungen finden mit TenderDach.

Wie wir Betriebe aus Handwerk und Bau darüber hinaus bei der Digitalisierung unterstützen, lesen Sie unter Handwerk und Bau. Für regelmäßige Bieter lohnt sich außerdem ein Blick auf die Präqualifizierung.

Häufige Fragen

Muss ich die VOB/B in jedem Bauvertrag verwenden?

Nein. Öffentliche Auftraggeber müssen sie zugrunde legen. Private Auftraggeber und Unternehmen können sie vereinbaren, müssen aber nicht. Ohne Vereinbarung gilt das Bauvertragsrecht des BGB.

Was ist der Unterschied zwischen VOB/A und VOB/A-EU?

VOB/A Abschnitt 1 gilt für nationale Bauvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte, Abschnitt 2 (VOB/A-EU) für europaweite Vergaben darüber. Der EU-Abschnitt hat strengere Fristen, europaweite Bekanntmachung und Rechtsschutz vor der Vergabekammer.

Kann ich die VOB/B mit Privatkunden vereinbaren?

Das ist möglich, aber die Klauseln unterliegen dann vollständig der AGB-Kontrolle, und einzelne Regelungen können unwirksam sein. Lassen Sie Ihre Vertragsvorlagen dazu rechtlich prüfen.

Wo kann ich die VOB lesen?

Die VOB/A ist über die amtlichen Bekanntmachungen zugänglich. Die DIN-Normen der VOB/C werden als Normenwerk verlegt und sind kostenpflichtig.

Brauchen Sie Unterstützung?

Unsere Experten helfen Ihnen, die richtigen SEO- und Digitalstrategien für Ihr Unternehmen umzusetzen.

Erstgespräch vereinbaren
Schreiben Sie uns per WhatsApp