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Was ist Eignungsleihe?

Eignungsleihe: ein Bieter stützt sich auf Umsatz, Referenzen oder Personal eines anderen Unternehmens. Regeln nach § 47 VgV, Haftung, Fehler.

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Öffentliche VergabeDer Weg eines öffentlichen Auftrags
  1. Bekanntmachung
  2. Unterlagen
  3. AngebotEignungsleihe
  4. Wertung
  5. Zuschlag
Einordnung: Eignungsleihe gehört zum Schritt „Angebot“. Schema zur Einordnung, keine Messwerte.
Inhaltsverzeichnis

Eignungsleihe bedeutet: Ein Bieter erfüllt eine Eignungsanforderung nicht selbst, sondern stützt sich dafür auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens. Das kann der Umsatz einer Muttergesellschaft sein, die Referenz eines Partners oder dessen Fachpersonal. Oberhalb der EU-Schwellenwerte regelt das § 47 VgV, für Bauleistungen § 6d EU VOB/A, unterhalb der Schwellen § 34 UVgO. Die rechtliche Verbindung zwischen beiden Unternehmen spielt keine Rolle, entscheidend ist, dass die Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen.

Für kleine und mittlere Unternehmen ist die Eignungsleihe oft der Schlüssel zu Verfahren, die an einer einzigen Hürde scheitern würden: drei vergleichbare Referenzen, ein Mindestumsatz oder ein zertifizierter Mitarbeiter, der fehlt.

Was sich leihen lässt und was nicht

Das Vergaberecht unterscheidet drei Gruppen von Eignungskriterien. Nur zwei davon sind leihfähig:

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz, Bilanzkennzahlen, Versicherungen. Hier darf der Auftraggeber verlangen, dass das andere Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Ausführung haftet.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Referenzen, Personal, Ausstattung, Qualitätsmanagement. Für Berufserfahrung und Qualifikationen gilt eine Einschränkung: Das andere Unternehmen muss die Leistung, für die es seine Erfahrung einbringt, auch selbst erbringen.
  • Nicht leihfähig ist die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, etwa der Eintrag in die Handwerksrolle oder eine gewerberechtliche Erlaubnis. Die muss der Bieter selbst haben, soweit er die betreffende Leistung ausführt.

Der Auftraggeber darf außerdem festlegen, dass bestimmte kritische Aufgaben vom Bieter selbst erledigt werden. Dann scheidet eine Eignungsleihe für genau diesen Teil aus.

So wird die Eignungsleihe nachgewiesen

Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag weisen Sie nach, dass Ihnen die Kapazitäten zur Verfügung stehen. In der Praxis geschieht das mit einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens, oft auf einem Formblatt aus den Vergabeunterlagen. Dazu kommen die Eignungsnachweise des Partners selbst, etwa seine Referenzliste oder seine Umsatzzahlen, und häufig eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen. In EU-weiten Verfahren füllt der Partner dafür eine eigene Einheitliche Europäische Eigenerklärung aus.

Was der Auftraggeber prüft

Der Auftraggeber prüft das andere Unternehmen genauso wie einen Bieter: Erfüllt es die Kriterien, für die es einstehen soll, und liegen keine Ausschlussgründe vor? Fällt der Partner durch, ist das Angebot nicht automatisch verloren. Bei zwingenden Ausschlussgründen oder fehlender Eignung muss der Auftraggeber verlangen, dass der Bieter das Unternehmen ersetzt; bei fakultativen Ausschlussgründen kann er es verlangen. Dafür setzt er eine Frist.

Eignungsleihe, Bietergemeinschaft, Nachunternehmer

ModellVertragspartner des AuftraggebersWann sinnvoll
Eignungsleihenur der BieterEine einzelne Anforderung fehlt, der Partner steuert sie bei.
Bietergemeinschaftalle Mitglieder gemeinsamMehrere Unternehmen teilen sich die Leistung und das Risiko.
Nachunternehmernur der BieterEin Teil der Arbeit wird weitergegeben, die Eignung bringt der Bieter selbst mit.

In der Praxis überschneiden sich die Modelle: Wer sich auf die Referenzen eines Partners stützt, setzt ihn meist auch als Nachunternehmer für genau diesen Leistungsteil ein. Das ergibt sich aus der Pflicht, dass geliehene Erfahrung auch selbst ausgeführt wird.

Beispiele

  • IT-Dienstleister mit jungem Team: Ein Landesamt verlangt zwei Referenzen zum Betrieb einer Fachanwendung. Das Entwicklungsteam hat solche Projekte noch nicht betreut, ein Rechenzentrumsbetreiber schon. Er gibt eine Verpflichtungserklärung ab und übernimmt den Betrieb als Nachunternehmer.
  • Tochtergesellschaft: Eine neu gegründete GmbH kann den geforderten Jahresumsatz der letzten drei Jahre nicht vorweisen. Sie stützt sich auf die Muttergesellschaft, die dafür gemeinsam mit ihr haftet.
  • Planungsbüro: Für eine Tragwerksplanung fehlt ein Ingenieur mit der verlangten Qualifikation. Ein Partnerbüro stellt ihn und erbringt diesen Teil der Leistung.

Typische Fehler

  • Verpflichtungserklärung fehlt oder ist zu allgemein. Eine Absichtserklärung reicht nicht. Aus dem Dokument muss hervorgehen, welche Kapazitäten konkret zur Verfügung stehen.
  • Partner hat selbst einen Ausschlussgrund. Steuerschulden oder eine Insolvenz beim Partner fallen auf das Angebot zurück. Fragen Sie das vor der Abgabe ab.
  • Erfahrung geliehen, Leistung nicht übergeben. Wer eine Referenz leiht, den Partner aber nicht an der Ausführung beteiligt, riskiert den Ausschluss.
  • Zu spät angefragt. Verpflichtungserklärung und Nachweise des Partners brauchen Zeit. Klären Sie die Eignungsleihe in der ersten Woche nach der Veröffentlichung.

In der Praxis: die fehlende Anforderung finden

Ob eine Eignungsleihe in Frage kommt, sehen Sie erst, wenn Sie die Eignungskriterien in den Vergabeunterlagen gelesen haben. TenderDach liest die vollständigen Unterlagen und bewertet jedes Verfahren mit einem von vier Urteilen. Beim Urteil „passt mit Partner“ steht die fehlende Anforderung in einem Satz, etwa eine Referenz oder ein Mindestumsatz. So entscheiden Sie gezielt, ob sich die Suche nach einem Partner lohnt. Wie die Software liest, beschreibt die Seite Ausschreibungssoftware; den Gesamtablauf finden Sie unter Öffentliche Ausschreibungen finden. Einen Partner vermitteln wir nicht.

Häufige Fragen

Muss ich die Eignungsleihe schon im Angebot angeben?

In der Regel ja. Der Auftraggeber fragt meist mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag ab, ob und für welche Kriterien Sie sich auf andere Unternehmen stützen. Die Nachweise kann er auch später anfordern.

Kann ich mich auf mehrere Unternehmen stützen?

Ja. Für verschiedene Kriterien dürfen verschiedene Unternehmen einstehen. Jedes muss dann seine Verpflichtungserklärung und die passenden Nachweise vorlegen.

Haftet der Partner mit?

Nur wenn der Auftraggeber das verlangt. Bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine gemeinsame Haftung zulässig und häufig gefordert.

Gilt die Eignungsleihe auch unterhalb der EU-Schwellenwerte?

Ja. Die UVgO übernimmt die Regeln weitgehend, für Bauleistungen unterhalb der Schwellen gilt die VOB/A mit eigenen Formulierungen. Was genau verlangt ist, steht in den Vergabeunterlagen.

Passende LeistungTenderDachÖffentliche Ausschreibungen finden und Unterlagen vorbereiten.

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